

Es war eine Premiere für Deutschland, eine Wahl, die die Bundesrepublik in ihren Grundfesten erschütterte. Doch nun, wie sich herausstellt, könnte sich alles schlagartig ändern: Die Wahl könnte doch noch für ungültig erklärt werden.
Das ist die Meinung mehrerer renommierter Staatsrechtler. Es sind jedoch nicht etwa schwerwiegende Bedenken oder politische Meinungen, die der AfD zum Verhängnis werden könnten. Es ist etwas viel Greifbareres: Die Rede ist von „unsauberer Wahlkampffinanzierung“.
Wurde der Wahlkampf der AfD rechtswidrig finanziert?
Wie die Berliner Rechtsprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger gegenüber dem „Spiegel“ erklärt: „Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde größtenteils aus Fraktionsmitteln finanziert.“ Dies sei, so Schönberger, „offensichtlich rechtswidrig“.
Nach dem Parteienrecht dürfen Fraktionsmittel nicht zur Finanzierung von Teilen des Wahlkampfs verwendet werden. Parteien dürfen keine Spenden von Fraktionen annehmen, da diese staatliche Gelder konkret für ihre parlamentarische Arbeit erhalten. Steuergelder dürfen nicht dazu verwendet werden, sich im Wahlkampf einen Vorteil zu verschaffen. In Sachsen-Anhalt scheint jedoch genau das der Fall gewesen zu sein: In den Monaten vor der Wahl soll die Landtagsfraktion zahlreiche sogenannte Bürgerdialoge finanziert haben, die als starker Bestandteil des Wahlkampfs der Partei galten.
Dies, so betont Schönberger, „könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann.“
Wiederholung der Wahl in Sachsen-Anhalt
Und Schönberger ist nicht allein mit der Einschätzung, dass dies zu einer konkreten Möglichkeit werden könnte. Laut Fabian Michl, Professor für öffentliches Recht an der Universität Freiburg, verletze eine unzulässige Wahlkampffinanzierung durch die Fraktionen die Chancengleichheit der Parteien und stelle „einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann.“
Andere, wie beispielsweise Christoph Möllers, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität, warnen davor, dass die Neufestlegung des Wahltermins zwar als Verstoß gegen den demokratischen Wettbewerb angesehen werden könnte, jedoch einen derart massiven Eingriff darstellen würde, dass sie kaum zur Anwendung käme.
Das müsste jedoch ein Gericht entscheiden. Würde die Wahl für ungültig erklärt, müsste sie wiederholt werden. Doch wie könnte es dazu kommen? Wie dts schreibt, kann jeder Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt Einspruch gegen die Wahl einlegen. Dies müsste innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse im Ministerialblatt geschehen, was in Kürze der Fall sein wird. Wie es dann weitergeht, bleibt abzuwarten.
Foto: AfD-Wahlplakat mit Ulrich Siegmund (Archiv), via dts Nachrichtenagentur