Das ändert sich im Ukraine-Krieg: EU trifft harte Entscheidung

Eine Ankündigung, die vor nicht allzu langer Zeit noch undenkbar gewesen wäre. Es ist nun über vier Jahre her, seit Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, und Europa hat die Ukraine ununterbrochen unterstützt. Nun musste jedoch eine schwere Entscheidung getroffen werden.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat Europa Hilfsgüter, Waffen, Munition und eine ganze Reihe weiterer dringend benötigter Güter geliefert. Ein dringend benötigtes Gut konnte es jedoch nicht bereitstellen: Soldaten. Und genau hier soll es nach dem Willen der EU-Kommission nun zu einer Wende kommen.

Schutz und Unterstützung – aber nicht für alle
Während der Krieg in der Ukraine unvermindert weiterwütet und immer mehr Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, hat der Zustrom von Flüchtlingen nie wirklich ganz aufgehört. Das Ausmaß des Leids und der Zerstörung, die durch die russischen Angriffe verursacht wurden, ist nur allzu bekannt. Europa wird denjenigen, die Hilfe benötigen, weiterhin Unterstützung und Sicherheit bieten: Ukrainische Flüchtlinge müssen kein kompliziertes Asylverfahren durchlaufen und können sofort nach Arbeit suchen. Dies wird nach dem Willen der EU-Kommission mindestens bis zum übernächsten Jahr so bleiben. Doch für einige, die dem Krieg entfliehen möchten, ist diese Art von Hilfsbereitschaft vorbei.

Kein Asyl für Wehrpflichtige
Die Rede ist von wehrpflichtigen Personen: In der Regel handelt es sich dabei um Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren, die verpflichtet sind, zu bleiben, um ihr Land zu verteidigen. Präsident Selenskyj hatte bereits in der Vergangenheit darum gebeten – künftig wird die EU die ukrainische Regierung unterstützen, indem sie Männern, die die Ukraine illegal verlassen haben, kein Asyl gewährt.

Die Begründung lautet, dass dies so sein muss: Die Ukraine braucht Soldaten, um sich zu verteidigen, und die EU-Länder können keinen Prozess unterstützen, der ihre Streitkräfte schwächen würde.

Aufruhr nach neuem Wehrpflichtgesetz in Deutschland
Eine verwandte Regelung im neuen deutschen Wehrpflichtgesetz sorgte nur vor kurzem für Aufsehen: Demnach mussten gemäß der ursprünglichen Fassung alle Personen im wehrfähigen Alter eine behördliche Genehmigung einholen, wenn sie für längere Zeit ins Ausland reisen wollten. Nach großer öffentlicher Empörung räumte das Verteidigungsministerium einen Fehler ein und erließ eine umfassende Ausnahmeregelung für alle, die eine Auslandsreise planen. Die Regelung basierte auf einer vorgängigen Bestimmung, wonach im Falle eines Verteidigungs- oder Spannungsfalls (wie vom Bundestag und Bundesrat bestätigt) eine Abmeldepflicht für Personen im wehrfähigen Alter gilt, die für längere Zeit ins Ausland reisen möchten. Der kürzlich veröffentlichte neue Gesetzentwurf kehrt zu dieser Formulierung zurück.

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  • den Militär- insbesondere den Kriegsdienst sollte jeder verweigern dürfen wenn es sich bei einem Einsatz zum Ausbau einer Macht- oder Wirtschaftsposition des eigenen Landes oder eines Natomitgliedes handelt. Es kann erwartet werden, dass niemand sein Leben wie ein Sklave , wie ein Leibeigener, für die Machtgier des "Sklavenhalters" in diesem Fall Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Landes der NATO, hinzugeben hat.

  • Wir haben mehr als 330.000 wehrpflichtige und/oder desertierte Ukrainer in Deutschland. Sollen sie ihr Land verteidigen, was uns finanziell weiter hilft. Aber auch die finanzielle Unterstützung der Ukraine muss gedrittelt werden, da wir es uns einfach nicht mehr leisten können.

  • Deutschland (Wehrmacht) hat auch in der Zeit vom 22.06.1941 bis Ende 1944 die Ukraine in Schutt und Asche gelegt. Ukrainische Menschen, die nicht den SS-Vorstellungen entsprachen wurden erschossen. Seh erhebliche viele Ukranische Menschen wurden nach dem 22.06.1941, ab 16 Jahren, als Arbeitsklaven in deutsche Rüstungsbetriebe gezwungen. Geringe Mahlzeiten und 14 Stunden harte Arbeit waren dort angesagt. Diese Menschen haben bis heute nicht einen einzigen Cent Entschädigung erhalten. Wir sollten uns, als Deutsche endlich einmal darauf besinnen, das auch bei kriegsbedingter, faktischer psychischer und/oder physischer Körperverletzung eine Entschädigung für die Opfer fällig ist. Eine moralisch ausgezeichnete Leistung ist dann sehr korrekt, wenn den aktuellen unkrainschen Flüchtlingen, unabhängig vom Alter, mindestens die vollen Leistungen nach Bürgergeld gewährt werden. Kriegsmäßige Entschädigungszahlungen, die besonders durch die widrigen Handlungen der SS in der Ukrane vorsätzlich, im Namen aller Deutschen begangen wurden, betragen nämlich auch heute noch den vielfachen Satz des Bürgergeldes. Wer bei der Geburt, wie viele normale Menschen auch, das Gehirn kostenlos "mitgeliefert" bekommen hat und inzwischen auch noch Rechnen gelernt hat, ist dann in der Lage, zu wissen, was für die Deutschen Steuerzahler billiger ist.
    Wer anderer Meinung ist, ist sicherlich sehr gerne bereit, aus seinen ganz persönchlichen Geldmitteln, für jede, von der SS, als Arbeitssklave eingesetzte Ukrainische Person, aktuell nur mindestens etwa 1.000,00 Euro pro Kalendermonat "freiwillig" zu zahlen.
    Schon vor etwa 600 Jahren wußten unsere Ur-Deutschen schon: "Bevor man das Mundwerk benutzt, erst einmal das Hirn aktivieren, richtig nachdenken und alles bedenken, und dann korrekte Inhalte weitersagen!"

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