

Angesichts der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf, plädiert Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei.
„Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte Maier dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.
„Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden“, sagte der Landesinnenminister. „Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich.“
Das Verwaltungsgericht Köln habe im einstweiligen Rechtsschutz entschieden. „Das ist eine vorläufige Entscheidung, die Hauptsache bleibt abzuwarten“, so Maier. Zugleich habe das Gericht sehr deutlich festgestellt: „Es besteht hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gibt“, sagte der SPD-Politiker. „Der starke Verdacht bleibt damit ausdrücklich bestehen.“
dts Nachrichtenagentur
Foto: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur