

Die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger kritisiert eine unsaubere Wahlkampffinanzierung durch die AfD in Sachsen-Anhalt. Das könne dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss, sagte Schönberger dem „Spiegel“.
Hintergrund ist ein zumindest hemdsärmeliger Umgang der AfD mit Fraktionsmitteln im Wahlkampf. Dieser stützte sich offenkundig auch auf die sogenannten Bürgerdialoge der Landtagsfraktion, die es im ganzen Land gab. „Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“, sagte Schönberger. Das sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen und „könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann“, so die Juraprofessorin weiter.
Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen. Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten danach ebenfalls als Spenden. Eine verdeckte Parteienfinanzierung könne zur Ungültigkeit einer Wahl führen, so Schönberger. In der Vergangenheit hätten Gerichte solche Rügen zwar daran scheitern lassen, dass sie davon ausgingen, dass sich die illegale Wahlwerbung im Ergebnis nicht ausgewirkt habe. In Sachsen-Anhalt aber, meint Schönberger, könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen.
Andere Staatsrechtler stützen diese Auffassung. Der Freiburger Fabian Michl sagte, eine unzulässige Wahlkampffinanzierung durch die Fraktionen verletze die Chancengleichheit der Parteien und stelle „einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann“, so Michl weiter.
Etwas skeptischer zeigt sich der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers. Er meinte zwar auch, „dass eine verdeckte Wahlkampffinanzierung durch das Abzweigen von Fraktionsmitteln einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb darstellen kann.“ Problematisch sei aber, „dass es eigentlich kein handhabbares Kriterium für Mandatsrelevanz gibt und die Neuansetzung der Wahl ihrerseits ein so massiver Eingriff ist, dass er kaum angewendet würde“.
Einen Einspruch gegen die Wahl kann jeder in Sachsen-Anhalt Wahlberechtigte einlegen, bis einen Monat, nachdem das Wahlergebnis im Ministerialblatt bekannt gemacht wurde. Dazu soll es laut Auskunft der Landeswahlleitung „in Kürze“ kommen.
dts Nachrichtenagentur
Foto: AfD-Wahlplakat mit Ulrich Siegmund (Archiv), via dts Nachrichtenagentur