Prien verteidigt Einschnitte beim Elterngeld

Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat bestätigt, dass zur Konsolidierung des Haushaltes 2027 auch beim Elterngeld gekürzt werden soll.

Sie werde sich als Teil der Regierung „solidarisch“ daran halten, was der schwarz-rote Koalitionsausschuss an Einsparungen beschlossen habe, und arbeite an „konstruktiven Lösungen“, sagte Prien der „Welt“ (Freitagausgabe). „Zu einer verantwortlichen Politik gegenüber Familien und kommenden Generationen gehört auch eine Politik, die den Haushalt konsolidiert“, auch wenn sie im Familien- und Bildungsbereich „um jeden Cent kämpfe“, so Prien.

Laut den im Koalitionsausschuss vereinbarten Eckpunkten zum Haushalt muss Prien in ihrem Ressort mehr als 500 Millionen Euro einsparen, davon 350 Millionen Euro beim Elterngeld. Wie sie die Einsparziele konkret erreichen will, wolle sie „in der Regierung und mit den Fraktionen“ verhandeln, so Prien.

Es gebe aber verschiedene Stellschrauben. Eine davon sei die Dauer des Bezugs. „Da ist für mich klar: Weil der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erst nach zwölf Monaten entsteht, muss Elterngeld mindestens diese zwölf Monate absichern.“ Derzeit beträgt die Laufzeit des Basiselterngeldes 14 Monate, sofern mindestens zwei Monate davon vom Vater genommen werden.

Weitere Stellschrauben seien die Partnerschaftlichkeit der Mütter- und Vätermonate, die Höhe des Elterngeldes und die Lohnersatzrate, so Prien weiter. „Ich würde uns aber nicht empfehlen, bei der Höhe runterzugehen. Das Elterngeld wurde seit Einführung nie erhöht. Wenn wir ein Modell finden, mit dem wir trotz der Sparzwänge noch etwas verbessern können, würde das den Familien in unserem Land signalisieren: Wir unterstützen euch.“ Zudem brauche man wegen sinkender Geburtenzahlen weniger Haushaltsmittel, so Prien. „Die Demografie ist also eine weitere Stellschraube.“

Das Elterngeld wird abhängig vom früheren Netto-Monatseinkommen gezahlt, mindestens jedoch 300 Euro monatlich und höchstens 1.800 Euro im Monat. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 Euro für Paare und Alleinerziehende entfällt der Anspruch. Die Ampel-Koalition hatte diese Einkommensgrenze von zuvor 200.000 Euro heruntergesetzt.

Sie hätte „erhebliche Bedenken, erneut an die Einkommensgrenzen zu gehen“, sagte Prien. „Es ist uns wichtig, dass junge, gut ausgebildete Frauen weiterhin Kinder bekommen. Deshalb muss man aufpassen, den Charakter der Leistung nicht zu verändern. Das Elterngeld ist bewusst eine Familienleistung und eine Investition in das Potenzial erwerbstätiger Frauen.“

Entscheidend seien aber auch gute Kinderbetreuung, verlässliche Ganztagsangebote und gute Schulen, so Prien. „Eine gute Familienpolitik ist deshalb immer auch eine gute Bildungspolitik.“

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den Mindestsatz von 300 Euro und den Höchstsatz von 1.800 Euro, die seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 gleichgeblieben sind, anzuheben und Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung zu setzen. Bei der Einführung des sogenannten Erziehungsgelds, des Vorgängers des Elterngelds, im Jahr 1986 betrug die Höhe noch 600 D-Mark monatlich.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Zwei Frauen mit Kinderwagen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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