Patientenschützer fordern Grundgesetzänderung für Hitzeschutz

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert wegen der vielen Hitzetoten in diesem Sommer eine Grundgesetzänderung. „Offenkundig sind Kommunen und Länder nicht fähig, für einen ausreichenden Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Kliniken zu sorgen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der „Rheinischen Post“.

Brysch kritisierte, die Bundesregierung verstecke sich hinter der Verfassung, die auf die Zuständigkeit der Länder und Kommunen verweist. Es dürfe nicht sein, dass seit Jahren das Grundgesetz dafür herhalten müsse, beim Hitzeschutz der Schwächsten auf der Stelle zu treten.

Daher forderte Brysch, Bundesregierung und Bundestag müssten jetzt eine Grundgesetzänderung herbeiführen. So könnten Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für den Hitzeschutz zur umfassenden Finanzierung von solarstrombetriebenen Klimaanlagen freigegeben werden.

In Deutschland sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) in diesem Sommer bereits fast 12.000 Menschen an den Folgen von Hitze gestorben.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Sommer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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