MPK-Entwurf: Bund soll Mehrausgaben zu 75 Prozent kompensieren

Der Bund soll Ländern und Kommunen bei neuen Leistungsgesetzen etwa zur Sozialhilfe künftig 75 Prozent der ihnen entstehenden Mehrausgaben kompensieren, wenn dadurch ein Schwellenwert von 250 Millionen Euro überschritten wird.

Das geht aus dem Entwurf eines Beschlussvorschlags vom 22. Juni für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag hervor, über den die „Rheinische Post“ berichtet. Darin heißt es: „Sofern in dieser Legislaturperiode Leistungsgesetze des Bundes (neue Leistungsgesetze oder Änderungen von Leistungen im Rahmen von bestehenden Leistungsgesetzen) oder andere Gesetze des Bundes mit Finanzauswirkungen, nachfolgend `Gesetze im Sinne dieses Beschlusses`, mit deutlichen Veränderungen der Finanzierungslasten unter den staatlichen Ebenen verbunden sind, werden Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen und der Länder in Höhe von 75 Prozent für Länder und Kommunen kompensiert.“

Für die Kompensation wird ein Schwellenwert festgelegt. „Eine zu kompensierende Belastung oder Entlastung durch ein neues oder geändertes Gesetz im Sinne dieses Beschlusses entsteht, wenn sich die Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen und der Länder nach Inkrafttreten des Gesetzes auf mindestens 250 Millionen Euro jährlich belaufen“, so der Beschlussentwurf. Die Kompensation soll laut Beschlussentwurf über die Anpassung der Umsatzsteuerpunkte erfolgen. Steuergesetze sind demnach ausgenommen.

Die Bundesregierung hatte sich bereits zur sogenannten Veranlassungskonnexität bekannt. Demnach soll die staatliche Ebene für Mehrkosten haften, die neue Leistungsgesetze oder kostenintensive Änderungen bestehender Gesetze auf den Weg gebracht hat – das ist in der Regel der Bund.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Euroscheine (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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