

Die Oberbürgermeister von Köln und Düsseldorf, Torsten Burmester (SPD) und Stephan Keller (CDU), fordern, den sogenannten Mikrohandel mit illegalem Rauschgift in Suchthilfezentren ihrer Städte zu tolerieren. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) in ihrer Freitagausgabe.
Im gemeinsamen Gespräch mit der Zeitung forderten die Stadtoberhäupter das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. „Wir sind bereit, Pionierstädte zu sein“, sagte Burmester. Es gelte in der Drogenpolitik „mutig neue Wege zu gehen“, ergänzte Keller. Ohne einen Paradigmenwechsel werde es nicht gelingen, die vor allem durch Crack rasant wachsenden Rauschgiftszenen mit all ihren Folgen für die Stadtgesellschaften in den Griff zu bekommen, so die beiden Oberbürgermeister.
Vorbild für den Vorstoß ist das „Zürcher Modell“, ein mittlerweile international diskutierter Ansatz mit den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Ein Baustein des Modells ist, dass innerhalb von medizinisch betreuten Drogenhilfeeinrichtungen ausschließlich zwischen schwer rauschgiftsüchtigen Konsumenten der Verkauf oder Tausch von kleinsten Mengen harter Drogen (Mikrohandel) toleriert wird. Überall sonst wird gegen jede Form von Rauschgifthandel – ob im kleinen Stil oder durch organisierte Banden – hart durchgegriffen. Aus Zürich heißt es, so sei es gelungen, Rauschgifthandel und -konsum sowie Beschaffungskriminalität zu begrenzen und Konsumenten in die Hilfesysteme zu locken.
In Deutschland gelten die rechtlichen Hürden beim Thema Mikrohandel allerdings bisher als unüberwindbar. Nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist jedweder Handel mit illegalen Drogen eine Straftat, die nach dem Legalitätsprinzip verfolgt werden muss. Burmester und Keller argumentieren nun, der Mikrohandel könne im Rahmen einer Bundesratsinitiative zur Novellierung des BtMG ermöglicht werden. Die Blaupause dafür sehen sie in der schon bestehenden Regelung für die Drogenkonsumräume im BtMG. Mit der Erlaubnis zum Betrieb unter strikten Auflagen entfällt die Strafbarkeit des Konsums. „Eine vergleichbare Regelung bräuchten wir auch für den streng begrenzten Mikrohandel“, fordern die beiden Oberbürgermeister.
Aber auch ohne eine Änderung des BtMG wäre es aus ihrer Sicht möglich, eine Experimentierklausel zu schaffen. Sie verweisen auf den gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler von Anfang Dezember zur Staatsmodernisierung. Darin heißt es, dass Bund und Länder bis 1. Januar 2027 in jeweiliger Zuständigkeit gesetzliche Regelungen erlassen, um einzelne Kommunen „zur Erprobung und Auswertung von Ausnahmeregelungen“ befristet von bundes- und landesrechtlichen Regelungen zu befreien. „Das sollte man für wissenschaftlich begleitete Pilotversuche zum Mikrohandel nutzen“, sagte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Keller der FAZ.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Polizeiauto vor Kölner Dom und Hauptbahnhof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur