Koalition will „Femizide“ härter bestrafen

Union und SPD wollen sogenannte „Femizide“ härter bestrafen. „Der strafrechtliche Schutz von Frauen muss konsequent verbessert werden“, sagte der Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ für deren Mittwochausgabe.

„Die hohe Zahl an Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts verlangt eine klare und wirksame gesetzgeberische Antwort.“ Zuvor hatten SPD-Rechtspolitiker in einer „Schweriner Erklärung“ eine „angemessene Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers“ gefordert.

Dem Lagebericht des Bundeskriminalamts zufolge wurden 2024 insgesamt 308 Frauen und Mädchen getötet, 191 davon durch einen Menschen aus ihrem näheren Umfeld. Zwar wollen jetzt beide Koalitionspartner den Mordparagraf im Strafgesetzbuch erweitern – aber auf unterschiedliche Art und Weise. Die SPD will den Frauenhass und das patriarchale Besitzdenken hinter Femiziden zum Mordmerkmal machen. Die Union hingegen würden den Rahmen gern weiten. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte sie einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der als neues Mordmerkmal im Strafgesetzbuch die „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ vorsah.

Damit ließen sich nicht nur Taten gegen Frauen, sondern auch gegen Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen leichter bestrafen. Dieser Gesetzentwurf bleibe für die Union „der Maßstab“, sagte jetzt der CDU-Rechtspolitiker Plum. Denn dieser Ansatz sei „rechtssystematisch stimmig, praxistauglich und umfassend“. Er schütze „neben Frauen auch Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen konsequenter vor tödlicher Gewalt“.

Die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge widerspricht Plum jedoch vehement. Zwar würden gerade koalitionsinterne Gespräche stattfinden, da das Thema sowohl für die SPD als auch für die Union Priorität habe. „Der Gesetzentwurf der Union wird dabei aber nicht die Gesprächsgrundlage sein“, sagte Wegge der SZ. „Aus unserer Sicht sollte ein neues Mordmerkmal den Unwert beschreiben, der hinter der Tat liegt. Das ist im Fall von Femiziden zum Beispiel das Besitzdenken von Männern gegenüber ihrer Frau.“ Ziel sei es, noch in diesem Jahr in der Koalition zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.

Das Thema war bereits Gegenstand der Koalitionsverhandlungen. Damals wurde aber nicht festgelegt, wie das Strafgesetzbuch genau geändert werden soll. Das Bundesjustizministerium teilte der SZ am Mittwoch auf Anfrage lediglich mit, dass es derzeit „prüfe“, wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags „am besten umgesetzt werden“ können. Näheres dazu könne man noch nicht mitteilen. Außerdem wurde auf frühere Äußerungen von Justizministerin Hubig verwiesen. Darin hatte die Ministerin vor einem „Schnellschuss“ gewarnt und darauf verwiesen, dass Femizide schon jetzt als Mord bestraft werden könnten.

Der Deutsche Richterbund (DRB) zeigte sich am Mittwoch ebenfalls zurückhaltend. „Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt muss der Rechtsstaat mit aller Konsequenz entgegentreten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der SZ. „Mit Strafverschärfungen allein ist es dabei aber nicht getan.“ Für Tötungsdelikte sehe „das Strafrecht schon heute schwerste Strafen vor“. Für einen besseren Schutz brauche „es in erster Linie präventive Ansätze und eine effektive Strafverfolgung, die Täter schnell und mit abschreckenden Urteilen zur Rechenschaft zieht“. Es dürfe deshalb „nicht sein, dass chronisch unterbesetzte Staatsanwaltschaften Verfahren immer öfter einstellen müssen, weil sie mit ihren steil steigenden Fallzahlen nicht mehr Schritt halten können“.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Polizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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