Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) knüpft den bundesweiten Einsatz einer Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir an Bedingungen. Die SPD-Politikerin spricht von „erheblichen Vorbehalten“ in der Öffentlichkeit.
Manche befürchteten, dass sensible Daten von Bürgern an ausländische Stellen weitergegeben werden können, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Andere wiesen darauf hin, dass sich Deutschland nicht in eine „gefährliche Abhängigkeit“ von einem Anbieter begeben dürfe. „Wenn es nicht gelingt, Vorbehalte dieser Art restlos auszuräumen, dann wäre es kaum zu verantworten, diese Software einzusetzen“, so die Ministerin.
Zugleich zeigte sich Hubig dafür offen, die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden mit „zeitgemäßen Instrumenten“ auszurüsten, um Gefahren abzuwehren und Straftaten effektiv zu verfolgen. „Das stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat“, sagte sie. Bei Tools zur automatisierten Datenanalyse sei aber „besondere Umsicht“ geboten. Sie seien besonders grundrechtssensibel. „Ihr Einsatz darf nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, und eine gesetzliche Grundlage muss mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehen.“
Bislang fehle im Bundesrecht eine solche Regelung, sagte Hubig weiter. Mit der Union sei jedoch vereinbart, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Ihr sei dabei „wichtig, dass wir dabei die Vorgaben einhalten, wie sie das Bundesverfassungsgericht insbesondere in seinen Entscheidungen zu Landesregelungen in Hessen und Hamburg formuliert hat“. Laut Hubig komme demnach eine automatisierte Datenanalyse durch Behörden nur in Betracht, wenn es um die „Aufklärung gewichtiger Straftaten“ gehe oder um die „Abwehr erheblicher Gefahren“. Auch müsse die „Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt“ sein.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur