Die Berliner Staatsrechtlerin und frühere Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer hat vor dem Hintergrund der weiter offenen Nachbesetzung mehrerer Stellen am Bundesverfassungsgericht empfohlen, Personen zu wählen, „die den Mut, die Expertise und Willenskraft haben, so ein großes Amt auszufüllen“.
„Nichts ist gefährlicher als schwache Richter, denn sie werden ideologische Richter“, sagte Baer dem „Spiegel“. Ohnehin verschwinde nach ihrer Erfahrung die Parteifarbe in Karlsruhe sofort. „Man mag von außen noch eine grüne oder schwarze Richterin sein, aber innen nicht mehr.“ Und niemand gelte als befangen, „nur weil er oder sie früher mal eine bestimmte Haltung zum Thema vertreten hat“, so Baer. „Anderenfalls hätten wir nur unbeschriebene Blätter im Verfassungsgericht. Das wäre keine gute Idee.“
Zwar sieht Baer kein Problem darin, dass auch die AfD Kandidaten vorschlagen darf. „Das ist ihr gutes Recht, nur hat die AfD wie alle anderen auch keinen Anspruch auf eine Mehrheit.“ Allerdings erscheine es ihr „unrealistisch, dass ein AfD-Kandidat fest auf dem Boden der Verfassung steht“. Dafür zeichneten die Verfassungsschutzberichte ein zu eindeutiges Bild dieser Partei.
Ehemalige Politiker würden als Richter am Bundesverfassungsgericht hingegen durchaus gebraucht, sagte Baer, die in diesen Tagen ein Buch über die Arbeit des Gerichts veröffentlicht: „Die Erfahrung von jemandem, der in der Bundespolitik viel mit Verfassungsfragen zu tun hatte, kann sehr wichtig sein. Die realistische Einschätzung des politischen Systems und der Spielräume seiner Akteure ist wichtig, um nicht naiv zu entscheiden. Etwa wenn es darum geht, wie viel Zeit man dem Gesetzgeber gibt, eine grundgesetzwidrige Norm zu reparieren.“ Allerdings mache auch hier die Dosis das Gift – und die Dosis müsse deshalb klein sein.
Auch bei der „Vielfalt“ auf der Richterbank sei „noch Luft nach oben“ – allerdings sei ein Gericht „auch kein Abbild einer Gesellschaft, sondern eine unabhängige Institution in der Gesellschaft“.
Mit Blick darauf, dass die SPD mit einem Sitzanteil von aktuell nur noch 16 Prozent im Bundestag immer noch die gleiche Zahl an Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht stellen darf wie früher, sagte Baer: „Ich warne davor, die Wahlarithmetik leichtfertig zu verändern, um einer politischen Seite mehr Gewicht zu geben.“ Es sei fraglich, ob man die Welt überhaupt noch in zwei Seiten einteilen könne. „Wir wollen kein Gericht, das mathematisch Mehrheiten abbildet, sondern einen möglichst vielfältig ausbalancierten Kontrolleur.“
dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur