

Carsten Günther soll neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden. Das berichtet die FAZ unter Berufung auf mit der Personalie befasste Kreise.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat zu einer Sitzung des Richterwahlausschusses am 15. Oktober eingeladen. Dort soll Günther zum Bundesverwaltungsrichter gewählt werden. Nach der Wahl im Ausschuss muss ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung erfolgen, um Günther zum Präsidenten in Leipzig zu machen.
Das Präsidentenamt am Bundesverwaltungsgericht ist seit Juni vakant. Nach der Pensionierung des bisherigen Präsidenten Andreas Korbmacher hatte die schwarz-rote Koalition den Präsidenten des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs, Malte Graßhof, für die Leitungsaufgabe in Leipzig vorgesehen. Graßhof sagte im Juni wenige Tage vor seiner geplanten Wahl zum Bundesverwaltungsrichter aus gesundheitlichen Gründen ab. Schwarz-Rot musste daher eine Ersatzperson finden.
Dass die Wahl auf Carsten Günther fällt, war in Justizkreisen eher nicht erwartet worden: Günther gilt zwar als exzellenter Jurist und gehört wie Graßhof der CDU an. Er ist allerdings erst seit vergangenem Jahr Präsident des Oberverwaltungsgerichts Münster. Zuvor hatte er einen mehrjährigen Rechtsstreit gegen das nordrhein-westfälische Justizministerium geführt: Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte zunächst eine Frau für das Präsidentenamt in Münster ausgewählt. Dagegen wehrte sich Günther mit einer Klage. Vor dem Verwaltungsgericht Münster war er damit erfolgreich, das Oberverwaltungsgericht Münster entschied jedoch zugunsten des Ministers. Dies beanstandete 2024 das Bundesverfassungsgericht.
Auch parlamentarisch bekam Limbach Gegenwind: SPD und FDP warfen dem Minister vor, gegen das Prinzip der Bestenauslese verstoßen zu haben. Sie setzten durch, dass sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in Düsseldorf mit der Sache befasste. Die von Limbach ausgewählte Kandidatin zog ihre Bewerbung schließlich zurück, sodass Günther im August 2025 das Präsidentenamt in Münster antreten konnte. In Leipzig ist der gebürtige Duisburger kein Unbekannter: Er war bereits von 2015 bis 2025 Bundesverwaltungsrichter und dort unter anderem für das Recht des öffentlichen Dienstes und das Dienstrecht der Soldaten zuständig.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundesverwaltungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur