Bundestag weitet Rechte von Gewaltopfern auf Prozessbegleitung aus

Mehr Verletzte von Sexual- und Gewaltstraftaten sollen künftig eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit dem Gesetz zur „Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung“ beschlossen. Für das Gesetz stimmten die Fraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD-Fraktion. Die Grünen, deren Änderungsantrag abgelehnt wurde, enthielten sich.

„Eine Aussage vor Gericht kostet Betroffene von Gewalt enorm viel Kraft – erst recht, wenn auf der Anklagebank der eigene Ex-Partner sitzt“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Eine professionelle Unterstützung kann Betroffenen helfen, Mut für eine Aussage zu fassen. Deshalb regeln wir, dass Betroffene häuslicher Gewalt einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben.“

Sie freue mich sehr, dass der Bundestag dieses wichtige Gesetz heute beschließe, so Hubig. „Es ist ein weiterer Baustein unserer Strategie für besseren Schutz vor Gewalt und ein klares Signal an alle Betroffenen: Ihr seid nicht allein. Der Staat steht an eurer Seite.“

Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Durch das neue Gesetz soll der Zugang zu Unterstützung verbessert werden und der Kreis der Personen, die Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben, erweitert werden.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Justizzentrum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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