

Das Bundeskabinett hat eine „Formulierungshilfe“ für die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Wenn sie vom Deutschen Bundestag beschlossen wird, soll die Steuer ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.
Konkret sollen gezuckerte Getränke besteuert werden, die einen Gesamtzuckergehalt von 5 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr enthalten. Der Entwurf sieht dabei einen zweistufigen Steuertarif abhängig vom Zuckergehalt vor: In der ersten Stufe zwischen fünf und acht Gramm Zucker pro 100 ml werden 0,26 Euro je Liter fällig, darüber 0,32 Euro je Liter.
Die Zuckergetränkesteuer soll Limonaden (z. B. Cola, Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen), Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz erfassen, aber auch zuckerhaltigen Sirup und entsprechende Konzentrate, die für die Zubereitung von Getränken bestimmt sind (z. B. Postmix-Konzentrate, Sirup für Trinkwassersprudler). Nicht erfasst werden alkoholhaltige Getränke, weil diese in der Regel bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterlägen, so das Ministerium.
Auch entsprechende alkoholfreie Alternativen, also alkoholfreier Wein einschließlich Fruchtwein, alkoholfreier Schaumwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Liköre und alkoholfreie Cocktails sollen ausgenommen werden, ebenso Mischgetränke auf dieser Basis. Gleiches soll für Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reines Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat sowie entsprechende ungesüßte Schorlen gelten.
Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen. Steuerschuldner sollen, wie bei Verbrauchsteuern üblich, Hersteller bzw. der Großhandel sein. Es sind Ausnahmeregelungen für kleine, unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern vorgesehen. Zusätzlich wurde eine Befreiung für Betriebe bis 1 Millionen Liter aufgenommen. Das Inkrafttreten dieser Beihilfe steht aber noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Beihilfe durch die Europäische Kommission.
Durch die Steuer sollen dem Bund Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027, 925 Millionen Euro im Jahr 2028 und zwischen 875 und 890 Millionen Euro in den Jahren 2028 bis 2031 entstehen. Die Steuereinnahmen sollen dazu verwendet werden, die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten, so das Finanzministerium.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Limonaden im Supermarkt am 14.10.2026, via dts Nachrichtenagentur