Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben Anspruch auf Schadenersatz.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben Anspruch auf Schadenersatz.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.