Zwei Schulen wegen einem 15-Jährigen seit einer Woche geschlossen

Ein 15-Jähriger in Deutschland sorgt für mächtig Wirbel. Der Teenager machte so besorgniserregende Äußerungen, dass zwei Schulen den Präsenzunterricht für Hunderte von Schülern aussetzten!

Im Landkreis Bautzen in Sachsen besteht eine Ausnahmelage. Eine Förder- und eine Berufsschule im Landkreis setzten den Unterricht aus, nachdem ein 15-jähriger Problemschüler ernsthafte Drohungen ausgesprochen hatte.

Der Teenager besucht das Berufsschulzentrum Konrad Zuse Hoyerswerda sowie eine Förderschule in Kamenz. Die Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung setzte den Unterricht wegen Androhung einer Straftat bereits am Freitag dem 14. November aus. Am Montag darauf schloss auch die Berufsschule ihre Türen, um ein Drama zu verhindern.

Drohungen gegen Mitschüler und Lehrer
Die Polizei bestätigte, dass der junge Mann „Drohungen gegen Mitschüler und Lehrpersonal“ ausgesprochen habe. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung habe er unter anderem sexualisierte Gewalttaten angedroht. „Wir ermitteln wegen Androhung einer Straftat. Es wurde ein Interventionsgespräch mit Gefährderansprache durchgeführt“, erklärte die Polizei. Im Rahmen dieser Krisenintervention entschlossen Polizei und das Landesamt für Schule und Bildung, dass die Lage ernst genug sei, um zwei Schulen zu schließen.

Es handelt sich dabei um eine Präventionsmaßnahme. Als die Schulen von der Bedrohungslage erfuhren, sei der Problemschüler nicht anwesend gewesen, erklärt das Landesamt für Schule und Bildung.

Wie geht es jetzt weiter?
Am Montag soll der Präsenzunterricht wieder fortgesetzt werden. In der Zwischenzeit wurden Entscheidungen getroffen, die der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich sind. Unklar ist unter anderem, ob der 15-Jährige von den Bildungsstätten verwiesen wird. „Die Umsetzung bzw. Durchsetzung von sogenannten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist im sächsischen Schulgesetz geregelt. Diese Ordnungsmaßnahmen beinhalten auch die Möglichkeit eines Schulausschlusses und obliegen in diesem Fall der Entscheidung der Schulleitung“, ließ das Bildungsamt mitteilen.

Die Androhung von Gewalt ist eine Straftat. Wenn es zu einer Strafanzeige kommt, wird ein Staatsanwalt bewerten, ob eine Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB) vorliegt. Seine Einschätzung entscheidet darüber, wie es mit dem potenziellen Gefährder weitergeht. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe erwirkt werden.

Fake-News im Internet
In Sozialen Medien wurden Gerüchte verbreitet, dass es sich bei der Bedrohungslage um einen Amoklauf handeln würde. Das ist nicht korrekt. Diese Behauptungen wurden von offiziellen Stellen als Falschmeldung bewertet.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Sara Breitner