Von wegen günstiger Einkauf: Dafür müssen Verbraucher nun teuer draufzahlen

Hervorragender Service, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, Qualitätsprodukte: Supermärkte bundesweit werben um Kunden, und man hat sich an ein gewisses Maß an verlässlicher Vorhersehbarkeit gewöhnt. Umso schockierender ist es, wenn etwas Unerwartetes passiert, das nicht nur unangenehm ist, sondern sich auch noch als teuer herausstellt. Zahlreiche Kunden berichten derzeit von unerwarteten Gebühren.

Die Rede ist von unerwarteten Knöllchen durch Supermarkt-Parkplatzbetreiber – ein seit langem bestehendes Ärgernis, das Verbraucher regelmäßig auf die Palme treibt. Doch dieser neueste Bericht schlägt wirklich alles.

30 Euro einfach weg
Eine Verbraucherin aus dem bayerischen Mittenwald konnte ihren Augen kaum trauen, als sie vor einigen Tagen per Post einen Strafzettel erhielt. 30 Euro sollte sie zahlen, weil sie die zulässige Parkdauer auf dem Parkplatz ihres örtlichen Edeka-Supermarkts überschritten hatte. Doch wie war das möglich? Der Grund war zunächst kaum zu glauben.

Es stimmte zwar, dass sie an diesem Tag zweimal im Supermarkt gewesen war – einmal 57 Minuten und einmal 55 Minuten. Sicherlich hatte keiner der beiden Besuche die angegebene maximale Parkdauer überschritten?

Tageskontingente beim Parken: Hier droht schnell ein Knöllchen
Wie sich jedoch herausstellte, sah Parkdepot das anders: Ihre beiden Besuche waren zusammengerechnet worden. Insgesamt hatte ihr Auto eine Stunde und 52 Minuten auf dem Gelände gestanden. Erlaubt waren jedoch nur 90 Minuten pro Tag – ein sogenanntes Tageskontingent.

Die Höchstparkdauer galt also nicht für jeden einzelnen Einkauf, sondern für den gesamten Zeitraum zwischen Mitternacht und 23.59 Uhr. Die Kundin hatte die Regelung offenbar nicht wahrgenommen. Sie bezahlte die Forderung, beschloss jedoch, andere vor diesem teuren Fehler zu warnen.

Kameras erfassen Kennzeichen: Knöllchen kommt automatisch
Die Überwachung funktioniert meist vollautomatisch. Kameras erfassen das Kennzeichen bei der Einfahrt und erneut beim Verlassen des Parkplatzes. Eine Software berechnet daraus die Parkdauer. Wird die erlaubte Zeit überschritten oder eine andere Regel verletzt, kann der Betreiber anschließend eine Vertragsstrafe verlangen.

Wie der Münchner Merkur erklärt, ist angesichts dieses Systems der Tageskontingente bei der Nutzung von Supermarktparkplätzen zunehmende Vorsicht geboten. Verbrauchern wird empfohlen, stets Folgendes zu beachten:

  • Schilder aufmerksam lesen: Prüfen Sie bereits bei der Einfahrt, wie lange Sie parken dürfen und ob die Zeit pro Besuch oder für den gesamten Tag gilt.
  • Hinweise fotografieren: Machen Sie Bilder von den Parkbedingungen. Dies kann später bei der Klärung von Fragen helfen und zeigen, wenn Schilder schlecht sichtbar oder missverständlich waren.
  • Kassenbons aufbewahren: Einkaufsbelege können nachweisen, dass Sie tatsächlich Kunde des Supermarkts waren.
  • Bei mehreren Besuchen aufpassen: Wer am selben Tag erneut zum gleichen Markt fährt, sollte prüfen, ob die Parkzeit zusammengerechnet wird.
  • Zahlungsaufforderungen kontrollieren: Stimmen die Ein- und Ausfahrtszeiten? Ist das Kennzeichen richtig erfasst? Gibt es Hinweise auf einen technischen Fehler?

Wer eine Forderung für unberechtigt hält, sollte sie nicht einfach ignorieren, sondern unbedingt schriftlich widersprechen und Belege beifügen. Auch der Supermarkt selbst kann häufig helfen. Bei Unsicherheit empfiehlt sich rechtliche Beratung – oft kann Ihnen Ihre örtliche Verbraucherzentrale helfen.

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Oskar Herbert