Völlig unerwartet: Zahlreichen Autofahrern droht teures Bußgeld

Das haben wir doch schon immer so gemacht? Zahlreichen deutschen Autofahrern droht in den kommenden Wochen eine böse Überraschung.

Die Flugpreise schießen in die Höhe, dazu kommen teure Gepäckgebühren und das Risiko von nervenaufreibenden Verspätungen und Ausfällen. Immer mehr Menschen hierzulande entscheiden sich daher dafür, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren. Sprit ist teuer, aber zumindest muss man sich keine Sorgen um lange Wartezeiten am Flughafen und Gepäckgebühren machen. Doch für viele Bürger könnte ein kleiner Fehler bedeuten, dass ihr gesamter Urlaub mit einer bösen Überraschung beginnt.

Mit dem Auto in den Urlaub: Teures Bußgeld droht
Wenn man mit dem Auto in den Urlaub fährt, ist ein großer Vorteil, dass man die Fahrräder mitnehmen kann, sodass man am Zielort eine günstige Transportmöglichkeit hat. Radausflüge sind ja schließlich eine lustige Aktivität im Urlaub! Wer jedoch plant, sein neues E-Bike mit in den Urlaub zu nehmen, muss Vorsicht walten lassen.

Was nur wenige wissen: Wenn Sie Ihre E-Bikes einfach auf Ihren bewährten alten Fahrradträger am Heck montieren, verstoßen Sie möglicherweise gegen das Gesetz. Der Grund dafür ist, dass die meisten E-Bikes deutlich schwerer sind als herkömmliche Fahrräder – und zwar nicht nur ein bisschen! Mit seinem Motor und der großen Batterie kann ein E-Bike leicht bis zu 30 kg und mehr wiegen. Wenn Sie also zwei oder mehr E-Bikes transportieren, könnten Sie nur allzu leicht die vorgeschriebene Gewichtsgrenze für Ihr Fahrzeug überschreiten.

Hohe Geldstrafe bei Überschreitung der Gewichtsgrenze
Der Grund ist, dass Ihr Fahrzeug eine spezielle Gewichtsgrenze für Lasten hat, die auf der Anhängerkupplung getragen werden können, die sogenannte Stützlast. Bei den meisten Fahrzeugen liegt diese bei etwa 50 bis 75 kg. Mit zwei E-Bikes (~ 25 kg x 2) plus Zubehör (z. B. Schlösser/Ketten) plus dem Gewicht des Dachgepäckträgers (~ 15 kg) kommt man schnell auf über 65 kg. Wenn Ihr Fahrzeug dann nur für 50 kg zugelassen ist, überschreiten Sie die Gewichtsgrenze um 30 %.

Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, um wie viel Sie die Gewichtsgrenze überschritten haben: Bei einer Überschreitung von mehr als 20 % kostet Sie das bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 95 Euro und einen Punkt auf Ihrem Führerschein.

Transport von schweren E-Bikes: So vermeiden Sie ein Bußgeld
Wer seinen Heckfahrradträger nutzen möchte, um seine E-Bikes mit in den Urlaub zu nehmen, muss einige Dinge beachten. Zunächst sollten Sie in Ihrem Fahrzeugschein nachsehen, wie hoch die zulässige Stützlast ist. Diese finden Sie in Feld 13.

Ermitteln Sie das Gewicht Ihrer E-Bikes mit/ohne Akku – dies müssen Sie für jedes Modell einzeln tun – sowie das Gewicht des Heckträgers und addieren Sie diese Werte. Hoffentlich liegen Sie innerhalb der Gewichtsgrenze, wenn Sie den Akku (der ca. 2,5–4 kg wiegt) entfernen und ihn sowie alles Zubehör im Fahrzeug verstauen. Falls nicht, müssen Sie möglicherweise eine andere Transportlösung in Betracht ziehen oder eines der E-Bikes zu Hause lassen und eines am Zielort mieten.

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Oskar Herbert