Verbraucher aufgepasst: Diese wichtigen Änderungen kommen im November

Der November bringt für Verbraucher einige Änderungen, die sich direkt im Geldbeutel bemerkbar machen können. Neue Gebühren beim Online-Shopping, strengere Regeln für Ratenkäufe und wichtige Fristen für Autofahrer stehen an. Auch Familien und Bahnreisende sollten genauer hinschauen. Wer die Termine kennt, kann sich auf neue Kosten einstellen und möglicherweise sogar Geld sparen.

Online-Shopping aus dem Ausland wird teurer
Wer gerne bei günstigen Online-Plattformen außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. November genauer auf den Endpreis achten. Für Pakete aus Drittstaaten mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro kommt eine zusätzliche Zoll-Bearbeitungsgebühr von zwei Euro hinzu. Sie wird zusätzlich zum bereits seit Juli geltenden Pauschalzoll von drei Euro erhoben.

Wichtig: Die neue Gebühr wird nicht einfach nur einmal pro Paket berechnet. Entscheidend ist die Zahl der unterschiedlichen Warenkategorien beziehungsweise Zollpositionen innerhalb einer Sendung. Enthält ein Paket Waren aus mehreren Kategorien, kann die Gebühr entsprechend mehrfach anfallen. Gerade bei günstigen Bestellungen kann der vermeintliche Schnäppchenpreis dadurch weniger attraktiv werden. Die EU will mit der Regelung unter anderem die Flut kleiner Paketsendungen eindämmen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Händler schaffen.

Schluss mit dem schnellen Klick auf „Später bezahlen“
Eine wichtige Änderung betrifft auch das beliebte Bezahlen auf Rechnung oder in kleinen Raten. Ab dem 20. November 2026 gelten strengere Verbraucherschutzregeln für bestimmte Kleinkredite und sogenannte „Buy-now-pay-later“-Angebote. Das betrifft beispielsweise Zahlungsaufschübe und Ratenzahlungen über Anbieter wie Klarna oder PayPal.

Bislang konnten kleinere Beträge unter 200 Euro häufig ohne umfangreiche Kreditprüfung aufgeschoben werden. Das ändert sich nun: Auch bei solchen Finanzierungen müssen Anbieter künftig genauer prüfen, ob Kunden sich die Rückzahlung tatsächlich leisten können. Zudem müssen Verbraucher vor Vertragsabschluss umfassender über die Bedingungen informiert werden. Damit sollen Menschen besser vor unüberlegten Käufen und einer schleichenden Verschuldung geschützt werden.

Der gewöhnliche Rechnungskauf bleibt allerdings ausgenommen. Wer eine Ware erhält und den Kaufpreis wie üblich innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, fällt nicht automatisch unter die neuen Kreditregeln.

Autofahrer sollten sich den 30. November merken
Für viele Autofahrer wird es zum Monatsende ernst. Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte den 30. November 2026 im Kalender markieren. Bei zahlreichen Verträgen, die zum Jahresende auslaufen, muss die Kündigung spätestens an diesem Tag beim Versicherer eingegangen sein. Ein rechtzeitiges Absenden allein reicht also nicht unbedingt aus.

Ein Vergleich kann sich lohnen: Je nach Fahrzeug, Wohnort und Schadenfreiheitsklasse unterscheiden sich die Beiträge erheblich. Allerdings sollte nicht nur der Preis entscheiden. Auch Selbstbeteiligung, Leistungen bei Unfällen und der Umfang des Versicherungsschutzes gehören auf den Prüfstand. Wer einen Vertrag mit abweichender Laufzeit hat, sollte außerdem die individuellen Kündigungsbedingungen kontrollieren.

Neues Familienticket der Bahn wird dauerhaft angeboten
Eine erfreuliche Nachricht gibt es für Familien, die gerne mit der Bahn verreisen. Ab dem 1. November gehört das DB-Familienticket dauerhaft zum Angebot. Für 99,99 Euro können bis zu fünf Personen eine Hin- und Rückfahrt im Fernverkehr buchen. Eine Sitzplatzreservierung ist bereits enthalten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Erwachsener und ein Kind gemeinsam reisen.

Das Ticket gilt für Fahrten mit ICE, IC und EC innerhalb Deutschlands. Wer zusätzlich den Nahverkehr nutzen möchte, muss mit einem höheren Preis rechnen. Der Verkauf läuft bereits seit dem 26. Oktober. Für Familien, die einen Ausflug oder einen Besuch bei Verwandten planen, könnte sich das Angebot durchaus rechnen.

Euro 7: Neue Vorgaben für Fahrzeughersteller
Auch für die Autoindustrie beginnt im November eine neue Phase. Ab dem 29. November 2026 gelten die Anforderungen der Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu genehmigte Pkw- und leichte Nutzfahrzeugtypen. Dabei geht es nicht nur um klassische Auspuffemissionen. Erstmals werden auch Grenzwerte für den Abrieb von Bremsen berücksichtigt. Zudem gelten Vorgaben zur Haltbarkeit der Batterien von Elektroautos und Plug-in-Hybriden.

Für Autofahrer mit einem bereits zugelassenen Fahrzeug besteht jedoch kein Grund zur Sorge: Die neuen Regeln führen weder zu einer Nachrüstpflicht noch automatisch zu Fahrverboten für ältere Autos. Betroffen sind zunächst neue Fahrzeugtypen, die eine Typgenehmigung erhalten.

Steuerliche Frist: Jetzt Freibetrag für 2027 beantragen
Wer im kommenden Jahr weniger Lohnsteuer zahlen möchte, sollte ebenfalls aufmerksam werden. Ab dem 1. November können Arbeitnehmer über ELSTER einen Lohnsteuerfreibetrag für 2027 beantragen. Das kann sich beispielsweise lohnen, wenn hohe berufliche Ausgaben, Kinderbetreuungskosten oder bestimmte außergewöhnliche Belastungen anfallen.

Wird ein Freibetrag eingetragen, kann sich das monatliche Nettogehalt erhöhen, weil weniger Lohnsteuer einbehalten wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Antragsgrenzen erfüllt sind. Wer den Antrag stellen möchte, kann dies über das Online-Portal ELSTER erledigen.

Der November hat also einiges im Gepäck. Während Bahnreisende und manche Familien von neuen Angeboten profitieren können, müssen Online-Shopper und Nutzer von Ratenzahlungen genauer hinschauen. Für Autofahrer und Arbeitnehmer gilt vor allem: Wichtige Fristen nicht verschlafen. Denn wer rechtzeitig handelt, kann unnötige Kosten vermeiden und sich den einen oder anderen Euro sichern.

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