Stromkunden erhalten massive Rückerstattung

Unter den Vertriebsmarken Stromio, Grünwelt und Gas.de bot der Stromversorger Stromio Energie zu Dumpingpreisen an. Hunderttausende Haushalte in Deutschland wurden dazu verführt, zu dem selbst ernannten „Energiediscounter“ überzuwechseln. Vor vier Jahren war dann plötzlich Schluss. Nachdem die Strompreise aufgrund geopolitischer Ereignisse und besonders des deutschen Ausstiegs aus der Atomkraft in die Höhe schossen, konnte der Anbieter die versprochenen Leistungen nicht mehr aufrechterhalten. Um eine Insolvenz zu verhindern, kündigte Stromio kurzerhand und ohne weitere Vorwarnung allen seinen Kunden. Für die betroffenen Haushalte und Betriebe hatte der Kahlschlag teilweise katastrophale Folgen. 

Schadensersatzklage jetzt rechtsgültig 

Der unerwartete Verlust der Stromversorgung führte dazu, dass Hunderttausende plötzlich auf die weitaus teurere Grundversorgung angewiesen waren. Andere schlossen hastig kostspielige Ersatz- oder Neuverträge ab und sitzen immer noch auf einer überteuerten Versorgung. Mithilfe der Verbraucherzentrale Hessen schlossen sich mehrere der Kunden zusammen und legten Klage auf Schadensersatz beim Landgericht Düsseldorf ein. Dort verurteilte bereits im Mai 2025 der Richter den Stromdiscounter zu Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe an die betroffenen Kunden. Das Urteil war jedoch bisher noch nicht rechtskräftig, weil Stromio in die Berufung gegangen war. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Berufung abgelehnt, weil die Kammer diese als ganz offensichtlich aussichtslos bewertet. 

Betroffene Kunden müssen selbst aktiv werden 

Die Schadenersatzansprüche werden nicht automatisch beglichen, sondern müssen von jedem einzelnen Kunden selbst beantragt werden. Hinzu kommt ein Zeitdruck, denn die Frist für die Ansprüche läuft am 12. April 2026 ab. Um den Vorgang zu beschleunigen, bietet die Firma Veneko, die auch als Kläger gegen Stromio fungierte, auf dieser Website ein Schnellverfahren zur Überprüfung des Anspruchs an. Außerdem können sich ehemalige Stromio-Kunden im Klageregister des Bundesamtes für Justiz bis zum Ablauf des 15. April 2026 eintragen, um Schadensersatz geltend zu machen. 

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Alexander Grünstedt