Skandal an deutschem Krankenhaus: Leichen auf furchtbare Art geschändet

Der Skandal rund um die Leichenschändungen an einer deutschen Klinik weitet sich aus. Wie sich herausstellte, wurden die Toten auf grausamste Art „beraubt“: Schädelknochen sollen widerrechtlich entnommen worden sein.

Die Universitätsklinik Dresden zeigt sich in einer ersten Reaktion „zutiefst schockiert“. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf Störung der Totenruhe in mehreren Fällen. Drei Mitarbeiter sollen in 13 Fällen unrechtmäßig menschliche Schädelknochen entnommen haben, obwohl es dafür keine Zustimmung gab.

Razzia in der HNO-Abteilung
Am Donnerstag durchsuchte daher ein Großeinsatz der Polizei die Klinik, in erster Linie die Räumlichkeiten der Abteilung für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie die Medizinischen Fakultät der TU. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass gegen drei Mitglieder des Personals ermittelt werde.

Felsenbein spielt wichtige Rolle
Der Vorwurf wiegt schwer: In 13 Fällen sollen sie ohne jegliches Einverständnis die Felsenbeine der Toten entnommen haben. Dabei handelt es sich um den härtesten Knochen im Schädel, der sich von der Schläfe bis hinters Ohr erstreckt. In ihm befindet sich das Innenohr, auch wichtige Nerven wie der Hörnerv und der Gesichtsnerv verkaufen dort. Bei einer Verletzung des Felsenbeins sind Folgen wie Hörverlust, Schwindel oder Gesichtslähmung denkbar.

Ein Supergau für das Klinikum: „Als Universitätsklinikum Dresden und Medizinische Fakultät treten wir für einen klaren ethischen und medizinrechtlichen Wertekanon ein.“ Man unterstütze die Polizei bei der Aufklärung des Sachverhalts „nach Kräften und mit absoluter Transparenz.“ Im Zuge der Razzia konnten bereits umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Handys und Speichermedien wurden konfisziert und werden ausgewertet. Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen.

Hohe Strafen drohen
Vorsätzliche Störung der Totenruhe ist eine Straftat und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Auch der Versuch ist bereits strafbar. Werden die Taten als besonders verwerflichen eingestuft, kann das Strafmaß sogar höher ausfallen.

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  • Ich hoffe nicht, dass es der eingebürgerte afrikanische Facharzt war, der sich aus Stammesgewohnheit ein Amulett basteln wollte.

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Martin Beier