„Schwerwiegender Vorfall“: Bombenalarm löst Massen-Evakuierung aus

Nachdem die Polizei einen Sprengstoffalarm ausgelöst hat, ist eine Massen-Evakuierung Hunderter Bürger von der englischen Stadt Derby veranlasst worden. Zwei Männer wurden verhaftet, es soll sich um keinen terroristischen Akt gehandelt haben.

Die Nacht auf Freitag brachte viel Aufregung und Angst für die Bewohner von rund 200 Häusern in der englischen Grafschaft Derbyshire mit sich. Die Menschen müssten einige Stunden außerhalb ihrer Wohnungen verbringen, nachdem ein „schwerwiegender Vorfall“ gemeldet wurde.

Zwei Verdächtige in Haft
Die Polizei hatte Hinweise auf explosive Materialien in einem Haus in der Vulcan Street in Derby erhalten und daraufhin einen Durchsuchungsbefehl vollstreckt. Einer der Verdächtigen ist in den Vierzigern, der zweite in den Fünfzigern. Beide Männer wurden wegen des Verdachts auf Sprengstoffdelikte verhaftet und befinden sich derzeit in Gewahrsam.

Evakuierung dauert an
Die Polizei betont, dass ein terroristischer Vorfall ausgeschlossen werde und „keine größere Gefahr für die Bevölkerung“ bestanden habe. Um 16 Uhr Ortszeit wurde dann eine kontrollierte Sprengung durchgeführt. Wie der Stadtrat von Derby bestätigte, wurden für betroffene Anwohner für Donnerstagabend „und die kommenden Tage“ Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Mehrere Straßenzüge waren zuvor zur Evakuierungszone erklärt worden.

Am Freitagmorgen durften die Bewohner ihre Häuser oder Wohnungen für kurze Zeit wieder betreten. Offiziere der britischen Armee hatten zuvor bestätigt, dass es sicher sei. Die Polizei dankte den Anrainern der betroffenen Straßenzüge für ihr „Verständnis und ihre Reaktion“. „Unter solchen Umständen aufgefordert zu werden, sein Zuhause zu verlassen, ist verständlicherweise beunruhigend“, hieß es in einem offiziellen Statement. Die Unterstützung durch die Rettungsdienste sei „ausgezeichnet gewesen“, schrieb man am Freitagvormittag.

Neues Gesetz in Deutschland
In Deutschland wurde erst im Sommer ein neues Gesetz verabschiedet, um Lücken im bestehenden Sprengstoffrecht zu schließen. So werden künftig auch bereits versuchte Straftaten, wie der unerlaubte Erwerb oder Umgang mit illegalen Sprengstoffen, strafbar sein. Auch der private Umgang mit illegalen Sprengstoffen, Lagerung und Transport wurden unter Strafe gestellt.

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Martin Beier