Schon wieder: Commerzbank täuscht Kunden bewusst beim Tagesgeld

Obwohl das Investieren und Geldanlegen zunehmend beliebter wird unter den Deutschen, vertrauen viele immer noch dem Sparen mit dem relativ ungefährlichen, seit Generationen vertrauten Tagesgeldkonto. Auch wenn die Zinsen heutzutage lächerlich niedrig sind, läuft man aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung nicht die Gefahr, sein sauer Erspartes zu verlieren.  

Jetzt zeigt sich, dass Deutschlands zweitgrößte Bank ihre Sparer nicht nur mit niedrigen Zinssätzen bestraft, sondern auch mit einem universell verpönten Negativzins. Und das, obwohl der Bundesgerichtshof Banken bereits in einem Urteil im Mai 2025 Banken ausdrücklich verboten hat, Sparer dafür zu bestrafen, ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto aufzubewahren.

Alte Schande, neuer Name 

Bereits vor dem BGH-Urteil sind Banken dazu übergegangen, dem unbeliebten Negativzins neue Namen zu geben, um die verbotene Praxis zu verschleiern.  Bei der Commerzbank wurde der Negativzins einfach in Verwahrentgelt umbenannt. Das gleiche „Verwahrentgelt“ ist jetzt wieder aufgetaucht, wenn auch ausschließlich auf Tagesgeldkonten, die über 50.000 Euro gutgeschrieben haben. Verbraucherschützer sind besonders darüber empört, dass der Negativzins, der immerhin 0,5 Prozent beträgt, nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Commerzbank auftaucht. Stattdessen werden betroffene Sparer mit einer kurzen, unscheinbaren Meldung darauf hingewiesen, dass ein Entgelt anfallen könnte.

Nicht nachvollziehbare Berechnung 

Um das ohnehin verbotene Entgelt zu verstecken, erscheint es nicht als solches auf den Kontoauszügen, sondern wird direkt von den zugeschriebenen Zinsen abgezogen. Damit wird die Berechnung des Entgelts für Kunden beinahe unmöglich gemacht. Jetzt hat die Verbraucherzentrale Sachsen beim Oberlandesgericht Frankfurt eine Unterlassungsklage eingereicht. Gleichzeitig bereiten die Verbraucherschützer eine Sammelklage gegen die Commerzbank vor. Commerzbankkunden, die von dem Entgelt betroffen sind und Ungereimtheiten bei der Abbuchung entdeckt haben, können sich der Sammelklage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/sammelklage-commerzbank anschließen.

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