

Beinahe 7 Millionen Passagiere nutzen die Deutsche Bahn jeden Tag. Die wenigsten haben etwas Gutes über die Erfahrung zu sagen. Verspätungen, Ausfälle und ständige Streiks versauern vielen Passagieren die Fahrt. In der letzten Zeit kam auch eine vollständig fehlgeschlagene und obendrein überteuerte Scharmoffensive in Form einer Werbekampagne mit DB-Chefin Anke Engelke, nicht zu sprechen von den Sorgen über die mangelnde Sicherheit für Mitarbeiter und Fahrgäste zugleich. Im Augenblick ist die Deutsche Bahn wieder in aller Munde, dieses Mal handelt es sich um die aktualisierte Sondergebührenliste. Besonders der Wucherpreis für die Rückgabe von verlorenen Gegenständen ist vielen Social-Media-Nutzern ein Dorn im Auge.
Gestaffelte Gebühren
Wer etwas im Zug oder am Bahnhof verliert oder liegen lässt, kann mit etwas Glück und dank der Ehrlichkeit von Mitbürgern unter gewissen Umständen sein Eigentum im Fundbüro der Deutschen Bahn zurückerhalten. Bevor das Eigentum aber ausgehändigt wird, muss eine Sondergebühr gezahlt werden. Die Höhe der Gebühr ist an die Kategorie gebunden, in der sich der wiedergefundene Gegenstand befindet. Artikel wie Ausweise, Schlüssel, Brillen, Fahrkarten, Bankkarten, medizinische Hilfsmittel oder Stofftiere gehören gemäß der Deutschen Bahn zum „Grundbedarf“ und werden deshalb freiwillig und kostenlos herausgerückt. Gegenstände aus dem sogenannten „Alltagsbedarf“, darunter Kleidung, Einkaufstüten, kleinere Elektronik-Gadgets und Sporttaschen kosten dem rechtmäßigen Besitzer bereits zehn Euro und für die Herausgabe von Wertsachen wie Bargeld, Smartphones, Laptops, Geldbeuteln, Kameras, Reisekoffern, Rucksäcken, iPads oder Tablets werden 15 Euro fällig. Wem die Sachen auf der Reise oder in einer anderen Stadt abhandengekommen sind und der sie selbst nicht abholen kann, dem werden weitere 35 Euro für die Versendung abverlangt.
Versteigerung nach Nichtabholung
Die Debatte über die Rechtmäßigkeit einer Gebühr für den Erhalt des eigenen Besitzes erhitzt zurzeit die Gemüter. Ein Teil der Diskutanten empfindet die Sondergebühr als eine Unverschämtheit, andere sind gütiger gestimmt und nur heilfroh, dass sie ihre Sachen überhaupt zurückerhalten. Die Deutsche Bahn bewahrt die gefundenen Gegenstände in der Regel für zehn Wochen in den örtlichen Bahnhöfen, in denen sie gefunden wurden, auf. Danach werden sie zu einer Zentralstelle in Wuppertal geschickt, wo sie dann versteigert werden.