

Vermögensaufbau schon im Grundschulalter: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Frühstartrente beschlossen. Vorgesehen ist, dass der Staat für anspruchsberechtigte Kinder zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr jeden Monat zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Damit kommen innerhalb von zwölf Jahren insgesamt 1440 Euro Förderung zusammen.
Starten soll das neue Modell zum 1. Januar 2027 zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Kinder aus dem Jahrgang 2020 sollen die Förderung rückwirkend für 2026 erhalten. In den folgenden Jahren wird der Kreis jeweils um den nächsten Jahrgang erweitert.
Voraussetzung ist, dass das Kind seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat. Eltern können bei einem zertifizierten Anbieter einen geeigneten Standarddepot-Vertrag auswählen. Wird kein eigener Vertrag abgeschlossen, geht die Förderung nicht verloren: Dann soll das Geld zunächst über eine staatliche Auffanglösung am Kapitalmarkt investiert werden.
Zusätzlich dürfen Familien eigenes Geld einzahlen. Der Entwurf sieht dafür eine Obergrenze von 6840 Euro pro Jahr vor, was 570 Euro monatlich entspricht. Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei. Eine Auszahlung des geförderten Vermögens ist grundsätzlich erst ab dem 65. Geburtstag möglich; Steuern werden erst in der Auszahlungsphase fällig.
— Breaking News – News64 (@News64News) August 23, 2026
Besonders eindrucksvoll klingt die Prognose, nach der aus den staatlichen Zahlungen später rund 53.000 Euro werden könnten. Dahinter steckt allerdings eine Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums: Sie setzt über Jahrzehnte hinweg eine durchschnittliche jährliche Wertentwicklung von sieben Prozent voraus. Inflation, mögliche Kosten und die spätere Besteuerung wurden dabei nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Auszahlung kann daher deutlich höher, aber auch erheblich niedriger ausfallen.
Zahlen Eltern zusätzlich zehn Euro monatlich ein, wären der Modellrechnung zufolge bis zum Alter von 65 Jahren etwa 107.000 Euro möglich. Bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 20 Euro könnten es rund 160.000 Euro sein, bei 50 Euro ungefähr 320.000 Euro.
Ältere Kinder profitieren nach dem derzeitigen Entwurf zunächst nicht. Wer vor 2020 geboren wurde, hat aktuell keinen Anspruch auf die Förderung. Zudem ist die Frühstartrente noch nicht endgültig beschlossen: Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Änderungen an den vorgesehenen Regeln sind somit weiterhin möglich. (Bundesfinanzministerium)