

Ab 2026 wird es ein Tempolimit für Fußgänger geben. Auf Gehwegen wird demnach eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde festgeschrieben. Die Slowakei reagiert damit auf die hohe Anzahl von Unfällen mit Rollern und Passanten.
Wer gerne schnell geht, wird in Zukunft in der Slowakei keine Freude mehr haben. Denn mit dem neuen Verkehrsgesetz wird auch für Fußgänger ein Tempolimit eingeführt. Das Parlament in Bratislava verabschiedete das neue Gesetzespaket am Dienstagnachmittag und sorgte damit für Spott und Häme.
Tempolimit ab 1.1.26
Künftig wird auf Gehwegen im Ortsgebiet nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde erlaubt sein. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
„Das Hauptziel ist es, angesichts sich häufender Zusammenstöße mit Rollerfahrern die Sicherheit auf den Gehwegen zu erhöhen“, erklärte der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny von der linksnationalen Smer-SD den von ihm vorgelegten Gesetzesantrag.
Alle Teilnehmer am Gehweg betroffen
Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung betrifft alle: Fußgänger ebenso wie für Skater, Tretroller- und E-Scooter-Fahrer sowie Radfahrer, die in der Slowakei auch auf den Gehwegen fahren dürfen.
Das Tempolimit für Fußgänger sorgte nicht nur für manches Kopfschütteln, sondern auch für zahlreiche Witze im Internet. Dort war etwa zu lesen: „Kann ich in eine Radarfalle tappen, wenn ich noch schnell meinen Autobus erwischen will?“ Oder: „Was, wenn ich zu viel Sauerkraut gegessen habe und schnell wohin muss?“
Fußgänger oft an Zusammenstößen schuld
Befürworter bestehen jedoch darauf, dass Autofahrer nicht rechtzeitig stehen bleiben könnten, wenn jemand zum Beispiel unerwartet schnell über einen Zebrastreifen rennt und auch Fußgänger an vielen Zusammenstößen mit Rollerfahrern schuld seien.
In Deutschland gelten Tempolimits vorrangig für Autos, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, die eine Straße benutzen. So müssen sich Radfahrer etwa ebenso an verkehrsbedingte Beschränkungen halten, wie in Fahrradstraßen (maximal 30 km/h) oder Tempo-30-Zonen. Den Gehweg dürfen nur Fußgänger, radfahrende Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren, Rollstuhlfahrer und Fußgänger sowie Personen mit Kinderwagen den Gehweg benutzen. Dabei dürfen sie vom Gesetz her so schnell sein, wie sie wollen.
Unfallstatistik in Deutschland
Unfälle mit Fußgängern sind allerdings auch hierzulande keine Seltenheit: So wurden etwa im Jahr 2023 437 Fußgänger bei Verkehrsunfällen getötet und 28.470 verletzt. Die meisten der getöteten Fußgänger waren über 65 Jahre alt und legte irgendeine Art von Fehlverhalten an den Tag. Gemeint sind beispielsweise das Nichteinhalten der Aufmerksamkeit im Straßenverkehr oder das plötzliche Hervortreten zwischen Autos auf die Fahrbahn.