Trotz der Fortschritte in der elektronischen Kommunikation gibt es einige Dinge, die man einfach nicht per E-Mail verschicken kann. In der Regel sind das sehr wichtige Dinge. Daher wird es für die Verbraucher als Schock kommen, dass die Post ab sofort eine ihrer wichtigsten Dienstleistungen stark einschränkt.
Haben Sie einen wichtigen Brief, Dokumente oder ein Paket zu versenden? Jeder nutzt hin und wieder die Post: Und normalerweise verschicken wir Dinge nicht einfach aus einer Laune heraus – wir wollen wirklich sicher sein, dass sie ankommen, und wir tun dies in der Gewissheit, dass die Deutsche Post uns im Falle eines Falles absichert. Richtig? Nein, nicht unbedingt.
Deutsche Post wegen irreführender Werbung angeklagt
Wer wichtige Dinge per Post verschicken muss, sollte aufpassen: Die Deutsche Post darf das beliebte „Einschreiben“ nicht mehr als sichere Versandart für alles bewerben. So lautet das Urteil des Landgerichts Köln.
Das Urteil folgt auf eine Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen: Demnach ist es falsch, dass die Post ihre Einschreiben-Option als sichere Versandart für Geld oder Wertsachen bewirbt: Irreführende Werbung gegenüber ihren Kunden für eine Dienstleistung, die sie nicht tatsächlich so erbringt!
Statt Erstattung plötzlich nur noch beschränkte Haftung
Hintergrund der Klage ist, dass eine Kundin im Oktober letzten Jahres wichtige Dokumente für ihren Ausweis per Einschreiben verschickt hatte. Die Dokumente kamen nie an, und ihr entstanden Kosten in Höhe von 300 Euro, um sie zu ersetzen. Die Post erstattete ihr jedoch nur 50 Euro für den Verlust. Wie die Kundin herausfand, haftet die Post bei Einschreiben tatsächlich nur für einen Wert von 25 Euro, wenn die Sendung verloren geht.
Damit sind Geld und Wertsachen kaum gedeckt, obwohl die Post dies in der Vergangenheit aggressiv beworben hatte, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen betont. Die Deutsche Post argumentiert, dass sich die geltende Haftungsbegrenzung tatsächlich im Herbst 2024 geändert habe. Bis heute sind sich jedoch viele Deutsche dieser Änderung nicht bewusst, da sie nur im Kleingedruckten erwähnt wurde. Was den Verbrauchern jedoch in Erinnerung geblieben ist, sind die Werbespots, die für einen sicheren Postversand von Wertgegenständen warben. Dies wurde vom Landgericht als „Blickfangwerbung“ gewertet.
Immer das Kleingedruckte lesen
Dass die Haftungsbeschränkung nur im Kleingedruckten erwähnt wird, ist für den Kunden klar irreführend, betont Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen – insbesondere bei einer Institution wie der Deutschen Post, der Millionen von Menschen vertrauen. Das oben beschriebene ist für viele Kunden ein Schock. Die Moral von der Geschichte lautet jedoch: Auch wenn Sie einem Unternehmen vertrauen, sollten Sie das Kleingedruckte immer sorgfältig prüfen.