Wieder einmal hat das EU-Parlament drastische Änderungen beschlossen, die jeden Bürger betreffen. Geldüberweisungen werden bis Ende des Jahres anders vonstattengehen, als wir es bisher gewohnt sind. Mit dem neuen Service sind auch neue Vorschriften verbunden, die Bankkunden kennen sollten.
Im April ist ein neues Gesetz zur Regelung von Überweisungen in Kraft getreten. Demnach müssen alle Banken bis Oktober 2025 Überweisungen innerhalb der Eurozone in Echtzeit ermöglichen. Beschlossen wurde dies vom EU-Parlament am 7. Februar 2024. Mit der Service-Anforderung sind auch neue Vorschriften verbunden.
Überweisungen innerhalb von 10 Sekunden
Geldtransfers in Echtzeit sind in anderen Ländern schon lange üblich. Dass eine Überweisung innerhalb Deutschlands mehrere Tage in Anspruch nimmt, ist im Jahr 2025 sehr fragwürdig. Technologisch lässt sich das längst nicht mehr begründen. Schnellere Lösungen lassen viele Banken nur gegen Gebühren zu. Auch das ist im internationalen Vergleich eine ungerechte Zumutung für deutsche Bankkunden. Dem hat das EU-Parlament im vergangenen Jahr einen Riegel vorgeschoben.
Ab Oktober müssen auch die deutschen Banken Überweisungen in Echtzeit ermöglichen. Das heißt: Geldtransfers von einem Konto zu einem anderen können dann binnen 10 Sekunden ausgeführt werden. Auch wichtig: Der neue Service darf nicht teurer werden als eine Standardüberweisung, die in der Regel kostenlos ist.
All diese Regeln werden in 27 Mitgliedstaaten der Eurozone noch in diesem Jahr umgesetzt. Geldinstitute, die nur mit Euro arbeiten, müssen Sofortüberweisungen bis zum 9. Oktober 2025 ermöglichen. Banken, die mit Fremdwährungen agieren, dürfen sich für die Umstellung bis zum 9. Juli 2027 Zeit lassen.
Neue Vorschriften – Bank in der Haftung
Neben neuem Komfort bringt die Regelung auch ein Risiko mit sich: Bei derart schnellen Geldbewegungen sind Fehler nicht mehr so leicht umkehrbar. Wenn sich ein Kunde vertut, ist das Geld sofort beim Empfänger, und eine Rückholung kann umständlich werden. Um die Fehlerquote zu senken, werden neue Vorschriften fällig, die vor der Überweisung in Kraft treten.
Demnach müssen die Banken vor der Sofortüberweisung überprüfen, ob IBAN und Empfängername zusammenpassen. Das heißt, der Geldtransfer wird nur dann freigegeben, wenn der Name des Empfängers mit dem Namen des Kontoinhabers identisch ist. Sollte dies nicht zutreffen, muss der Kunde, der Geld überweisen will, noch vor der Überweisung darauf hingewiesen werden. Wenn eine Falschüberweisung stattfindet und die Bank ihrer Hinweispflicht nicht nachgekommen ist, haftet die Bank.