

Seit wann ist das denn verboten? Zahlreiche Bürger droht bald ein teures Bußgeld. Der Grund: Ab Ende März gilt fast im ganzen Land ein Verbot, das nur den wenigsten bekannt ist.
In diesem Jahr scheint der richtige Frühling einfach ewig auf sich warten zu lassen. An den wenigen sonnigen Tagen versuchen viele Menschen, ihr Bestes zu tun, um den Garten herzurichten, doch viele Arbeiten müssen immer wieder aufgeschoben werden, wenn das Wetter umschlägt – wie es momentan wieder in weiten Teilen des Landes der Fall ist.
Wichtiger Stichtag für alle Hobbygärtner
Aus diesem Grund müssen Hobbygärtner in diesem Jahr besonders vorsichtig sein: Ein wichtiger Stichtag rückt näher, und wer ihn nicht einhält, muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Die Rede ist vom Verbot der Verbrennung von Gartenabfällen.
In den meisten Teilen Deutschlands ist der 31. März der Stichtag, ab dem das Verbrennen von Gartenabfällen nicht mehr erlaubt ist – nach diesem Datum müssen Schnittgut und Laub vorschriftsmäßig und verantwortungsbewusst entsorgt werden. In einigen Landkreisen gibt es eine Ausnahme, sodass das Verbrennen noch bis etwa Mitte April erlaubt ist, doch sollten Sie sich diesbezüglich genau informieren. Wer bei einem Verstoß erwischt wird, muss je nach Ort und Art des verbrannten Materials mit einer Geldstrafe zwischen 10 und 50.000 Euro rechnen.
Warum ist das Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen so streng?
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist doch ganz einfach – vorausgesetzt, man achtet darauf, das Feuer an einem sicheren Ort zu legen und genügend Wasser bereitzuhalten. Warum also ein striktes Verbot? Der Grund für das Verbot ist, dass das verbrannte Gartenmaterial – Laub, Äste, Schnittgut – verschwendet wird: Durch das Verbrennen lässt sich kein Nutzen daraus ziehen. Ganz im Gegenteil: Der entstehende Rauch trägt zur Luftverschmutzung bei. Dies steht, wie t-online schreibt, nicht im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Einige Bundesländer wollen ihre Verbote noch verschärfen
In einigen Regionen soll das Verbot sogar noch verschärft werden: Mecklenburg-Vorpommern hat beispielsweise angekündigt, das Verbrennen von Gartenabfällen ab dem 1. Januar 2029 gänzlich zu verbieten.
Was sollen Sie stattdessen mit Ihrem Gartenabfall machen?
Am besten wäre es wahrscheinlich, in eigene Kompostbehälter zu investieren. So können Sie Ihren eigenen Dünger für den Garten herstellen – was auf lange Sicht auch Geld spart.
Alternativ sollten Sie prüfen, welche Regeln und Richtlinien in Ihrer Region gelten. Den Großteil Ihres Gartenabfalls sollten Sie über Ihre Biotonne entsorgen können. Große Mengen an Reisig und Schnittgut sowie dicke Äste müssen zu einer speziellen Sammelstelle oder zum Wertstoffhof gebracht werden.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten, ist, Ihren Gartenabfall im Wald oder auf einem Feld zu entsorgen – das ist strengstens verboten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 Euro geahndet.