600 Euro Zahlung für Millionen von Bürgern – Jetzt müssen Sie handeln

Zusätzliches Geld ist immer willkommen, auch wenn es in diesem Fall nicht vom Staat kommt, sondern aus einer unerwarteten Quelle: Millionen von Bürgerinnen und Bürgern könnten demnächst durch ein Ereignis, das schon einige Jahre zurückliegt, Hunderte von Euro zurückerhalten.

Sei es für einen Urlaub oder um einige Rechnungen zu bezahlen: 600 Euro sind sicherlich ein sehr nützlicher Betrag. Doch viele Bürgerinnen und Bürger stehen kurz davor, die Chance auf ihre Auszahlung zu verpassen: Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen sie jetzt handeln, um ihren Anspruch zu sichern.

Bundesgerichtshof trifft wichtiges Urteil
Der Kontrollverlust mag kurz gewesen sein, doch seine Folgen sind bis heute spürbar. Im Jahr 2021 kam es zu einem der größten Datenlecks der Geschichte: Die persönlichen Daten – Online-Identitäten, vollständige Namen, Geburtsdaten, Wohnorte, Beziehungsstatus und Telefonnummern – von über einer halben Million Facebook-Nutzern aus 106 Ländern wurden geleakt. Darunter waren auch rund 6 Millionen Deutsche. Jetzt hat die Verbraucherzentrale eine gute Nachricht für alle Betroffenen.

Verbraucherzentrale: Betroffene müssen handeln
Am 18. November letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Kontrollverlust von Meta, der dazu führte, dass Cyberkriminelle die Daten von Millionen von Nutzern stehlen konnten, zu einem Schaden geführt hat, dessen Erstattung angemessen sei. Vorgeschlagen wurde ein Schadensersatz von rund 100 Euro. Die Verbraucherzentrale ist jedoch zuversichtlich, dass aufgrund der Art der gestohlenen Informationen bis zu 600 Euro pro Nutzer erzielt werden könnten. Zu diesem Zweck reicht sie nun eine Sammelklage ein. Das Klageregister dafür wurde gestern, 5. Mai, eröffnet.

Wer 2018 oder 2019 im Besitz eines Facebook-Kontos war und Grund zur Annahme hat, dass er von dem Datenleck betroffen war, ist aufgerufen, den Klage-Check auf der Website der Verbraucherzentrale auszufüllen. Dort werden Sie gebeten, eine Reihe von Fragen zu beantworten, die helfen, Ihre Anspruchsberechtigung zu ermitteln. Außerdem benötigen Sie Ihre Telefonnummer, die 2018 oder 2019 auf Ihrem Facebook-Profil gespeichert war.

Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Wenn die Verbraucherzentrale feststellt, dass Ihr Fall für die Klage in Frage kommt, werden Sie angewiesen, wie Sie Ihre Daten in das Klageregister eintragen können. Sobald dies geschehen ist, kann Ihr Anspruch nicht mehr verjähren – Sie sind anspruchsberechtigt, egal wie lange das Verfahren dauert. Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos. Außerdem müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie durch das Datenleck benachteiligt wurden, schreibt die Verbraucherzentrale. Es reicht aus, zu den Betroffenen zu gehören, um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben.

Achtung: Online-Datenlecks passieren immer wieder
Selbst wenn Sie nicht von dem Facebook-Datenleck betroffen waren, besteht immer die Gefahr, dass Ihre Daten an anderer Stelle geleakt worden sind. Sie können überprüfen, ob dies der Fall ist, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse auf https://haveibeenpwned.com/ eingeben.

Leave a Reply

Your email address will not be published.

Social
Author
Kai Degner