

Immer mehr Menschen wollen ihren Urlaub mit Aktivitäten verbinden und bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht nur erholt, sondern auch gesünder sein. Deshalb kombinieren Urlauber oft Strandbesuche mit Kursen, die an ihrem Urlaubsort angeboten werden. Die meisten sind sich dabei nicht darüber im Klaren, dass sie den Betrag, den sie für die Kurse zahlen, von ihrer gesetzlichen Krankenkasse entweder ganz oder zumindest teilweise zurückfordern können. Dabei müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Notwendige Zertifizierung
Im Ausgangspunkt ist der Zuschuss der Krankenkassen nur für die Kursteilnahme gedacht. Das heißt, dass die Reise- und Hotelkosten selbst nicht erstattet werden. Zu den Kursen, die von der Krankenkasse gefördert werden, gehören Yoga, Aquafitness, Pilates, Rückenschule, Ernährungsberatung, Meditationskurse und Nichtraucherprogramme. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kurse Teil eines Urlaubs sind oder als Wellness-Wochenende gebucht werden. Auch der Standort des Urlaubsziels ist ohne Bedeutung, denn die Kurse können sowohl im In- als auch im Ausland arrangiert werden. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass der Kursbetreiber eine ZPP-Zertifizierung vorweisen kann. ZPP-Zertifizierungen werden von der Zentralen Prüfstelle für Prävention verliehen, nachdem die Kursleitung und das Konzept der individuellen Angebote gründlich überprüft wurden. Um herauszufinden, ob der Kurs die notwendige Zertifizierung hat, sollte man seine Krankenkasse mit den Angaben zum Kursanbieter vor der Buchung kontaktieren.
Große Unterschiede unter den Krankenkassen
Der Zuschuss wird von den Krankenkassen als Rückerstattung ausbezahlt. Wenn der Kurs sich über mehrere Sitzungen oder Behandlungen hinzieht, müssen mindestens 80 Prozent der Stunden absolviert worden sein, bevor man einen Antrag auf Rückerstattung einreichen kann. Der Prozess ist verhältnismäßig einfach und erfordert lediglich die Vorlage der Rechnung für den Kurs. Allerdings zahlen unterschiedliche Krankenkassen verschiedene Zuschüsse. Am meisten gibt die Techniker Krankenkasse (300 Euro) dazu, am wenigsten die DAK (150 Euro). In der Regel sind zwei Gesundheitskurse pro Jahr erlaubt.