Der Rundfunkbeitrag, landläufig oft noch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet, ist in Deutschland grundsätzlich für jede Wohnung verpflichtend. Das bedeutet: Alle Haushalte müssen zahlen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Radio oder Fernsehen nutzen. Viele Bürger fragen sich allerdings, ob es legale Wege gibt, die Zahlung zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Tatsächlich existieren einige Ausnahmen und Sonderregeln, auf die wir im Folgenden eingehen.
Einige Personengruppen können sich komplett von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Voraussetzung ist, dass sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen unter anderem:
Wer zu diesen Gruppen gehört, kann einen Antrag auf Befreiung stellen und muss entsprechende Nachweise vorlegen. Laut Ihre Vorsorge gilt diese Regelung auch für Personen, die dauerhaft ins Ausland ziehen. In diesem Fall ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamts erforderlich, um von der Beitragspflicht entbunden zu werden.
Nicht jeder kann sich komplett befreien lassen, aber für bestimmte Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gibt es die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung. Ein reduzierter Beitrag wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Diese Personen müssen einen „Härtefall-Antrag“ stellen und ihre Beeinträchtigung nachweisen. Dann zahlen sie einen deutlich geringeren Monatsbeitrag.
Wer dauerhaft ins Ausland zieht und keine Meldeadresse mehr in Deutschland hat, muss den Rundfunkbeitrag nicht mehr entrichten. Der Nachweis erfolgt über eine Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts. Diese Option gilt allerdings nur bei vollständigem Auslandsumzug – wer die Wohnung in Deutschland behält oder wieder zurückkehrt, ist erneut beitragspflichtig.
Im Netz kursieren zahlreiche Tipps und Tricks, wie man angeblich die GEZ umgehen kann. Viele davon sind jedoch illegal oder führen zu ernsten Konsequenzen. Einfaches Ignorieren der Zahlungsaufforderung ist keine Lösung: Wer nicht zahlt, erhält zunächst Mahnungen und später einen Festsetzungsbescheid. Im schlimmsten Fall drohen Pfändungen des Kontos oder sogar der Besuch des Gerichtsvollziehers.
Auch das Argument, kein Empfangsgerät zu besitzen, zählt seit 2013 nicht mehr. Der Beitrag ist an die Wohnung gebunden, nicht mehr an den Besitz von Radios oder Fernsehern.
Die Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag legal zu umgehen, sind stark begrenzt. Eine vollständige Befreiung oder Ermäßigung ist nur für wenige Personengruppen vorgesehen. Wer nicht zu den Ausgenommenen gehört, muss zahlen – sonst drohen ernsthafte Konsequenzen. Wer glaubt, einen Anspruch zu haben, sollte den entsprechenden Antrag stellen und die benötigten Nachweise einreichen.
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