GEZ-Beitrag: Diese legalen Schlupflöcher sollten Sie kennen!

Wer muss zahlen – und wer nicht?

Der Rundfunkbeitrag, landläufig oft noch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet, ist in Deutschland grundsätzlich für jede Wohnung verpflichtend. Das bedeutet: Alle Haushalte müssen zahlen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Radio oder Fernsehen nutzen. Viele Bürger fragen sich allerdings, ob es legale Wege gibt, die Zahlung zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Tatsächlich existieren einige Ausnahmen und Sonderregeln, auf die wir im Folgenden eingehen.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag: Wer hat Anspruch?

Einige Personengruppen können sich komplett von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Voraussetzung ist, dass sie bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter
  • Empfänger von BAföG, sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wer zu diesen Gruppen gehört, kann einen Antrag auf Befreiung stellen und muss entsprechende Nachweise vorlegen. Laut Ihre Vorsorge gilt diese Regelung auch für Personen, die dauerhaft ins Ausland ziehen. In diesem Fall ist ein Nachweis des Einwohnermeldeamts erforderlich, um von der Beitragspflicht entbunden zu werden.

Ermäßigung in Härtefällen und bei Behinderung

Nicht jeder kann sich komplett befreien lassen, aber für bestimmte Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gibt es die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung. Ein reduzierter Beitrag wird gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Blinde und stark sehbehinderte Menschen
  • Hörgeschädigte und Gehörlose
  • Taubblinde
  • Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent

Diese Personen müssen einen „Härtefall-Antrag“ stellen und ihre Beeinträchtigung nachweisen. Dann zahlen sie einen deutlich geringeren Monatsbeitrag.

Umzug ins Ausland – eine Ausnahme mit Wirkung

Wer dauerhaft ins Ausland zieht und keine Meldeadresse mehr in Deutschland hat, muss den Rundfunkbeitrag nicht mehr entrichten. Der Nachweis erfolgt über eine Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts. Diese Option gilt allerdings nur bei vollständigem Auslandsumzug – wer die Wohnung in Deutschland behält oder wieder zurückkehrt, ist erneut beitragspflichtig.

Tricks und Irrtümer beim Beitragsservice

Im Netz kursieren zahlreiche Tipps und Tricks, wie man angeblich die GEZ umgehen kann. Viele davon sind jedoch illegal oder führen zu ernsten Konsequenzen. Einfaches Ignorieren der Zahlungsaufforderung ist keine Lösung: Wer nicht zahlt, erhält zunächst Mahnungen und später einen Festsetzungsbescheid. Im schlimmsten Fall drohen Pfändungen des Kontos oder sogar der Besuch des Gerichtsvollziehers.

Auch das Argument, kein Empfangsgerät zu besitzen, zählt seit 2013 nicht mehr. Der Beitrag ist an die Wohnung gebunden, nicht mehr an den Besitz von Radios oder Fernsehern.

Fazit: Wenige Ausnahmen, viel Pflicht

Die Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag legal zu umgehen, sind stark begrenzt. Eine vollständige Befreiung oder Ermäßigung ist nur für wenige Personengruppen vorgesehen. Wer nicht zu den Ausgenommenen gehört, muss zahlen – sonst drohen ernsthafte Konsequenzen. Wer glaubt, einen Anspruch zu haben, sollte den entsprechenden Antrag stellen und die benötigten Nachweise einreichen.

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Alexander Grünstedt