Straftaten: BMI offen für Nennung von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten

In der Diskussion um die Angabe von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Straftaten spricht sich das Bundesinnenministerium für einen entsprechenden Vorstoß in NRW aus.

Eine Sprecherin erklärte gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Wir halten das Vorgehen Nordrhein-Westfalens, nunmehr in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mehrfach-Staatsangehörigkeiten bei Tätern und Opfern auszuweisen, für nachvollziehbar und sinnvoll. Die Erfassung sämtlicher Staatsangehörigkeiten führt zu mehr Transparenz.“

Einschränkend heißt es: „Um entsprechende Daten in der Bundes-PKS erfassen zu können, ist die Abstimmung mit allen Ländern notwendig.“ Hierfür bedürfe es einer konsensualen Entscheidung im Kreis aller Länder und des Bundes, was in der Vergangenheit bei anderen Kriterien teilweise erhebliche Zeit in Anspruch genommen habe.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Polizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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  • Diese Nennung ist ja wohl das Mindeste. Im Übrigen sollte m.E. Mehrfach-Staatsangehörigkeit in D nicht einfach wählbar, sondern nur aus stichhaltigen, behördlich überprüften Gründen zulässig sein.

  • Eigentlich finde ich das richtig. Ehrlichkeit sollte doch gewahrt werden.
    Ansonsten hat jemand etwas zu verbergen und ist unehrlich. Diese Leute direkt raus aus Deutschland.

  • So sollte es sein, aber die Roten, Grünen und Linken werden alles versuchen, dies zu unterbinden.
    Deshalb straft sie bei den nächsten Wahlen ab!

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dts