Riesige Geldstrafe droht bei Nichtachtung von Emissionsgrenzen

Seit Anfang dieses Jahres gelten in Deutschland strengere Emissionsregeln, aber die meisten Haushalte sind sich dessen noch nicht einmal im Klaren. Die Grenzwerte für CO₂ sind im Bundesimmissionsschutzgesetz, kurz BImSchV, klar definiert und betreffen insbesondere Holzfeueröfen und Kamine, die vor 2010 eingebaut wurden. Gemäß dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks befinden sich zurzeit beinahe 2 Millionen Öfen in Deutschland, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen und demnach mit hohen Bußgeldern belegt werden könnten.

Hohe Bußgelder, hohe Kosten 

Nach Angaben des Schornsteinfeger-Verbandes müssen 1,9 Millionen Öfen und Kamine in Deutschland entweder umgebaut oder gänzlich ausgetauscht werden, um den neuen Emissionswerten zu entsprechen. Dabei fallen in der Regel Kosten von 1000 bis zu 3000 Euro pro unakzeptablem Ofen an. Bei einem Austausch sind allerdings nach oben keine Grenzen gesetzt. Laut einem Sprecher des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) gehen die Arbeiten mit der Anpassung der Öfen eher schleppend voran und viele Haushalte stehen in Gefahr, mit dem Bußgeld bestraft zu werden. „Viele sind generell interessiert an einer Holzheizung, weil die Energieversorgung unsicher ist“, sagt der Sprecher in einem Gespräch mit dem NDR. „Aber wie in anderen Branchen halten die Leute zurzeit an ihrem Geld fest.“

Zugelassene Ausnahmen 

Die Einhaltung der Emissionsregeln wird von Schornsteinfegern und Schornsteinfegerinnen kontrolliert. Diese können auch festlegen, ob eine Ausnahme von der Regelung besteht. Dazu gehören Notsituationen, wie zum Beispiel die Gefahr, dass die Heizung bei einem Abbau ausfällt. Auch Öfen, die nur einen Raum alleine beheizen, und offene Kamine, Kochherde und historische Öfen sind von der Umbau- oder Austauschpflicht ausgenommen. Betroffen sind Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Wer nach dem Baujahr sucht, findet es zumeist auf dem Typenschild auf der Rückseite des Ofens. Angaben zum Modell und dessen Zulässigkeit können in der Onlinedatenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik überprüft werden.  

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Alexander Grünstedt