

Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner ermöglicht, wie die „Bild“ (Mittwochausgabe) berichtet.
Der Entwurf sieht vor, dass Gerichte eine solche Überwachung anordnen können, wenn für das Opfer eine konkrete Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung besteht. Die Maßnahme soll eine bestehende Schutzanordnung – etwa ein Kontakt- oder Näherungsverbot – ergänzen. Betroffene Opfer können demnach ein Empfangsgerät erhalten, das warnt, wenn sich der Täter unerlaubt nähert.
Die Fußfessel soll nur in Hochrisikofällen und nicht gegen den Willen des Opfers angeordnet werden. Sie ist zunächst auf sechs Monate befristet und kann anschließend jeweils um drei Monate verlängert werden. Zusätzlich sollen Täter verpflichtet werden, an Gewaltpräventions- oder Sozialtrainingskursen teilzunehmen. Wer sich weigert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen sollen künftig härter bestraft werden: Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bisher lag das Höchstmaß bei zwei Jahren.
„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der „Bild“. „Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin“, so Hubig. „Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen.“
dts Nachrichtenagentur
Foto: Stefanie Hubig am 14.11.2025, via dts Nachrichtenagentur