Das Landgericht Gera hat einen 65-jährigen Mann wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten zu einer Geldstrafe verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Der Angeklagte hatte auf Facebook einen Post veröffentlicht, der den Bundespräsidenten als “Nazi Schwein” bezeichnete und Gewalt andeutete. Konkret soll der Mann in dem Beitrag geschrieben haben: “Halte deine Schnauze du Nazi Schwein hoffentlich schickt der hamas eine Bombe rein wenn du Schwein da bist”.
Die Staatsschutzkammer bewertete die Äußerung als strafrechtlich relevant und verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft hatten diese Strafe in ihren Schlussvorträgen beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Frank-Walter Steinmeier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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Ich bin kein Sympathisant des Grußaugust, aber die Titelvergaben des verurteilten entsprechen nicht der Wahrheit und sind Behauptungen, die strafbewehrt sein können, je nachdem welscher Person man sie verleihen möchte.
des Grußaugusts, des Verurteilten, welcher (statt welscher, oder soll das sächsisch sein?)