

Für viele gehört sie zum Freibadbesuch dazu wie Sonnencreme und Pommes: die Zigarette auf der Liegewiese. Doch damit ist in Baden-Württemberg jetzt weitgehend Schluss. Mit dem Inkrafttreten des neuen Nichtraucherschutzgesetzes gelten ab dem 1. Juni deutlich strengere Regeln in Freibädern. Wer künftig zwischen Handtüchern, Sonnenliegen und Planschbecken zur Zigarette, Vape oder E-Zigarette greift, riskiert im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
Die neuen Vorschriften betreffen nicht nur klassische Tabakprodukte. Auch E-Zigaretten, Vapes, Shishas und ähnliche Produkte fallen unter das Gesetz – selbst dann, wenn sie kein Nikotin oder andere berauschende Stoffe enthalten. Ziel der Neuregelung ist es laut Landesregierung, insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens zu schützen.
Für viele Badegäste stellt sich nun die Frage, ob das Rauchen im Freibad komplett verboten wird. Die Antwort lautet: nicht ganz. Freibadbetreiber dürfen spezielle Raucherbereiche einrichten. Diese müssen jedoch klar gekennzeichnet, räumlich abgegrenzt und abseits stark frequentierter Bereiche liegen. Das bedeutet: Die Zigarette auf der Liegewiese, direkt neben spielenden Kindern oder am Beckenrand, wird künftig in den meisten Bädern nicht mehr erlaubt sein.
Die Regelung ist Teil einer umfassenden Verschärfung des Nichtraucherschutzes im Südwesten. Neben Freibädern gelten die neuen Rauchverbote künftig auch auf Kinderspielplätzen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie in Zoos und Freizeitparks. Damit folgt Baden-Württemberg einem Trend, der in vielen Regionen Deutschlands bereits seit Jahren zu beobachten ist.
— Breaking News – News64 (@News64News) May 31, 2026
Für Raucher bedeutet das vor allem eine Umstellung ihrer Gewohnheiten. Für Familien mit Kindern dürfte die Neuregelung dagegen vielerorts für mehr Akzeptanz sorgen. In zahlreichen Freibädern wurde das Rauchen bereits in den vergangenen Jahren freiwillig eingeschränkt. Nun werden die Vorgaben landesweit verbindlich.
Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Je nach Fall können Bußgelder von bis zu 200 Euro verhängt werden, bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres sogar deutlich mehr. Auch Betreiber, die die gesetzlichen Vorgaben nicht umsetzen, können belangt werden. Möglich ist auch, dass Besucher bei Verstoß aus dem Bad gebeten werden und ein (dauerhaftes) Hausverbot erteilt bekommen. Das jedoch scheint im Ermessen des Badbetreibers zu liegen und ist nicht als generelle Strafe zu verstehen.
Für viele Raucher könnte dieser Sommer deshalb tatsächlich die letzte Freibadsaison sein, in der die Zigarette auf der Liegewiese noch zur gewohnten Kulisse gehörte. Künftig heißt es in Baden-Württembergs Freibädern häufiger: Sonnen ja, rauchen nur noch in ausgewiesenen Bereichen.
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Begrüßenswert!
Schön wieder viel Lärm um Nichts. Nach diesen alarmierenden Anfang dachte ich schon, dass man nicht mehr im Freibad ins Wasser darf :-)
Ja ja Gevatter Staat mach weiter so…. Ohne uns Raucher müsstet ihr euch das Geld woanders holen. Wann packt ihr euch mal die alkis da würde es ne menge an kohle raus springen oder geht doch mal den den E-Bike fahren mal an die Tasche. Aber das beste wäre wenn den Politikern mal an die Tasche geht. Die haben genug Kohle für Deutschland um es dann wieder in mit weiten armen wieder aus dem Fenster zu schmeißen!
Armes Deutschland