

Der Alltag der deutschen Bürgerinnen und Bürger wird bald erneut durch eine EU-Vorschrift beeinflusst. Ab 2026 macht sich in allen Supermärkten und Discountern bundesweit eine neue Pflicht bemerkbar.
Der Einkauf im Supermarkt ist heutzutage oft alles andere als einfach: Die Zutatenlisten werden immer undurchsichtiger, und es besteht immer die Gefahr, von der nächsten Mogelpackung abgezockt zu werden. Eine neue Pflicht ist da sicher das Letzte, was wir brauchen? In diesem Fall soll die neue EU-Vorschrift eigentlich den Verbrauchern helfen – ob sie in der Praxis funktioniert, bleibt abzuwarten.
Neue Pflicht: Erhebliche Änderungen im Supermarktregal
In den kommenden Monaten werden die Verbraucher bei einer Reihe von Produkten erhebliche Änderungen auf den Etiketten feststellen: vor allem bei Honig, Fruchtsaft und Marmeladen.
Honig: Wie wir alle wissen, ist Honig nicht gleich Honig, wenn es um die Qualität geht – und oft sind wir enttäuscht, wenn wir einen neuen probieren und für ein Produkt bezahlen, das nicht hält, was das Etikett verspricht. Nach der neuen Pflicht müssen die Hersteller künftig auf dem Etikett genau angeben, was im Glas enthalten ist: Der Anteil der einzelnen Honigarten in der Mischung und ihr Herkunftsland.
Fruchtsaft: Ein neuer Hinweis auf dem Etikett soll lauten: „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommenden Zucker“, um diejenigen zu informieren, die nicht wissen, dass Zucker wirklich kein großer Bestandteil eines echten Fruchtsaftes sein sollte. Außerdem sollen 3 neue Kategorien eingeführt werden, um den Verbrauchern die Auswahl übersichtlich zu machen: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“.
Marmelade: Zucker ist ein erwarteter Bestandteil der meisten Marmeladen, aber es gibt Grenzen, d.h. Zuckersirup mit künstlichem Fruchtaroma ist keine Marmelade! Aus diesem Grund muss jede Marmelade in Zukunft mindestens 450 g Frucht pro kg enthalten. Für „Konfitüre extra“ werden 500 g vorgeschrieben.
Mogelpackungen – unfaire Täuschung der Verbraucher
Die meisten werden zustimmen, dass die Mogelpackungen in den letzten Jahren viel schlimmer geworden sind: Man muss wirklich aufpassen, wenn man nicht abgezockt werden will. Von Supermarkt-Eigenmarken bis hin zu ganz bekannten Namen, immer wieder stellen die Verbraucher fest, dass der Packungsinhalt abgenommen hat, während die Packungsgröße täuschend gleich geblieben ist. Auf der Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg finden sich Dr. Oetker, Lindt, Alnatura, Gut&Günstig, Knorr, Mars, Jacobs, sowie Milka – neben vielen anderen.
Aber kommt jetzt eine Regelung, um die Verbraucher davor zu schützen? Ja und nein. In Österreich tritt ab dem 1. April 2026 ein neues Anti-Mogelpackungs-Gesetz in Kraft. Einzelhändler müssen ihre Kunden mit einem Hinweis am Regal über jedes Produkt informieren, bei dem der Packungsinhalt reduziert wurde, der Preis aber gleich geblieben ist, und zwar jeweils für 60 Tage. In Frankreich ist ein solches Gesetz bereits in Kraft. Die EU selbst hat sich aber noch nicht auf eine solche Regelung geeinigt – erst ab 2030 ist mit Vorgaben zur Verhinderung der Verbrauchertäuschung zu rechnen, wettert der Verbraucherzentrale Bundesverband. Ob sich Deutschland im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher dazu entschließt, wie seine Nachbarn in dieser Sache einen eigenen Weg zu gehen, bleibt allerdings abzuwarten.