

Die Europäische Kommission hat eine Klage gegen Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt. Hintergrund sei, dass Frankreich mit seinen nationalen Regelungen für Tierarztpraxen und Tierärzte gegen die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr verstoße, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in der Dienstleistungsrichtlinie festgelegt seien, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
Nach den französischen Vorschriften muss die Mehrheit der Anteile einer Tierarztpraxis von praktizierenden Tierärzten gehalten werden. Zudem müssen teilhabende Tierärzte in jeder ihrer Praxen zumindest in Teilzeit anwesend sein. Diese Regelungen schränkten die Anzahl der Tierarztpraxen, die ein Tierarzt oder eine Praxiskette betreiben kann, erheblich ein, so die EU-Kommission. Auch der freie Dienstleistungsverkehr werde behindert, da in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Tierärzte in ihrer Möglichkeit eingeschränkt würden, ihre Dienstleistungen vorübergehend und gelegentlich in Frankreich anzubieten.
Die Kommission hatte bereits im April 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich eingeleitet und im Juni 2025 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da die bisherigen Bemühungen der französischen Behörden als unzureichend angesehen wurden, verklagt die Kommission Frankreich nun.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Europäische Kommission (Archiv), via dts Nachrichtenagentur